gefragt von administrator am 30.11.1999

Muss der Mieter für Schimmel aufkommen?

An der Wand meines Schlafzimmers (zur Außenseite) haben sich große Feuchtigkeits- und Schimmelflecken gebildet, für die ich laut Vermieter finanziell aufzukommen habe, weil ich meine Matratze direkt auf den Boden gelegt hätte. Da dies nicht den Tatsachen entspricht und ich auch normal gelüftet habe, bin ich mir keiner Schuld bewusst. Zudem befindet sich das Haus in feuchtem Gebiet (hoher Grundwasserspiegel, Kellerbaubeschränkungen wegen hohen Wasserdrucks) und besitzt ein altes Gemäuer, weshalb die Ursachen vielmehr hier zu suchen wären. Kann ich trotzdem haftbar gemacht werden bzw. wie kann ich mich zur Wehr setzen?
Stichwörter: aufkommen + mieter + schimmel

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