gefragt von administrator am 30.11.1999
keine schönheitreparaturen bei auszug ??
ich habe gehört, dass ein neues gesetz erlassen wurde, dass der mieter beim auszug keine schönheitsreparaturen wie tapete abreißen, neu tapezieren oder streichen, neuer fußboden ect. nicht mehr machen muss, da es für den mieter nachteilig ist, da dieser schon mit dem auszug und dem einzug in die neue wohnung belastet ist. sollte im mietvertrag festgehalten sein, dass schönheitsreparaturen zu tragen sind beim auszug, wird dieser absatz ungültigstimmt das???
Antworten
antwort von Susanne am
Es wurde kein Gesetz erlassen. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in den letzten Jahren verschiedene mieterfreundliche Urteile zu den Schönheitsreparaturklauseln in den Mietverträgen gefällt. Was das für Deinen Mietvertrag bedeutet, kommt jeweils auf die in den Klauseln bentutzten Formulierungen an. Das muss ein Rechtsanwalt prüfen.
