gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristgerechte Kündigung vom Mieter- darf ich früher gehen??
Hallo,wurde vom Vermieter wegen Eigenbedarf auf den 31.12.07 gekündigt. Bin auch damit einverstanden und werde mir eine neue
Wohnung suchen. Darf ich jedoch das Mietverhältinis meinerseits jetzt früher kündigen- also wenn ich beispielsweise eine neue Wohnung
ab dem 01.11.07 finde, damit ich nicht doppelt Miete zahlen muss? Oder muss ich bis zum "Schluss" Miete zahlen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruss
magowa
Antworten
antwort von Susanne am
Natürlich hättest Du das Mietverhältnis auch früher kündigen können, allerdings mit Einhaltung Deiner Kündigungsfrist, die 3 Monate beträgt. Daher kannst Du jetzt nicht mehr zum 30.11. kündigen.Da Dein Auszug allerdings im Interesse des Vermieters liegt, solltest Du erst einmal mit dem sprechen.
