gefragt von administrator am 30.11.1999

Wespennest im Rolladen: wer zahlt die Beseitigung?

Ein Völkchen riesiger Wespen (doppelt so groß wie normale Wespen, wie heißen die?) hat es sich im Rolladenkasten meiner Mietwohnung gemütlich gemacht (von aussen). Jetzt taucht die Frage auf: muß ich oder der Vermieter die Beseitigung zahlen? Und mit welcher Begründung? Danke für weiterhelfendeTipps.
MikaS
Stichwörter: beseitigung + rolladen + wespennest + zahlt

Antworten

antwort von Susanne am
Erst mal an das Ordnungsamt wenden, i.d.R. wird hier nichts beseitigt, sondern "umgebettet", da viele dieser Arten unter Schutz stehen.

antwort von clauskrieg am
So wie diese Tiere geschildert werden ... von der Grösse her ... handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um Hornissen. Hornissen sind geschützt. In dem Fall sich einfach mal mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. Diese veranlasst auch i.d.R. die Umsetzung durch einen Fachmann.

Das Problem dürfte sich jetzt aber erledigt haben, da im November / Oktober die Hornissen absterben. Jetzt gilt es nur noch den Zugang zu finden und diesen "dicht zu machen".

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