gefragt von administrator am 30.11.1999

Vorzeitiger austritt aus Mietverhältnis möglich???

Hallo,
ich wohne seit 1.4.07 mit meiner Freundin zusammen in einer kleinen 3 Zimmer wohnung.
Die wohnung gefällt uns eigentlich ganz, doch leider ist das verhältnis zu unserem Vermieter nicht das beste.
Als wir damals den Mietvertrag unterzeichnet haben, haben wir uns schon gefragt, warum der Vermieter eine Kündigungsfrist miteinbindet.
Die Frist sollte zunächst, 2 Jahre dauern... haben uns dann zs, mit dem Vermieter auf 18Monate geeinigt.
Nun nach ca. einem halben Jahr in der Wohnung, ist uns klar warum er diese Klausel eingebunden hat, da ihm ansonsten die Mieter am laufenden band ausziehen würden.
Da er unerträglich ist...
Wir möchten auf jedenfall so schnell wie nur möglich aus dem Mietverhältnis austreten.
Gibt es eine Möglichkeit schon vorher aus dem Vertrag auszusteigen?
Wenn wir vielleicht einen Nachmieter finden? Wie viele Nachmieter darf der Vermieter ablehnen? Oder dürfen wir auch mit einem Nachmieter nicht aus dem Vertrag aussteigen?
Wäre für eine Hilfe sehr dankbar...
MFG
Sea-Kay

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, Verträge sind einzuhalten.
Eine Nachmietergestellung ist nur möglich, wenn im Vertrag vereinbart.

antwort von Ghostraider am
Es gibt aber noch die Möglichkeit mit dem Vermieter unter Einbeziehung eines Nachmieters einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Das soll heißen, es wird ein Nachmieter gestellt der in den bestehenden Mietvertrag einsteigt und diesen so wie er bisher war ohne Änderungen übernimmt.
Voraussetzung ist natürlich das der Vermieter einverstanden ist.

Gruß
Ghost

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