gefragt von administrator am 30.11.1999
Bei Auszug streichen trotz Einzugsrenovierung?
Hallo Forum!Ich habe folgendes Problem mit meiner Vermieterin: Trotz kompletter "Sanierung" der Wohnung bei Einzug (Fenster & Türen geschliffen und neu lackiert, neuer Teppich, neue Fußleisten, schimmelige Wände saniert, etc.) und vereinbarter Einzugsrenovierung verlangt sie jetzt, dass wir beim anstehenden Auszug die Wohnung streichen. Als Grund nennt sie die farbliche Gestaltung in zwei Zimmern (Wände in zarten Apricot-/Zitronenfarben, nur weisse Farbe leicht abgemischt, keine Volltonfarbe). Dazu kommt noch, das in einem der Zimmer riesige Wasserflecken an der Decke sind, die einem Dachschaden (nein, nicht dem unserer Vermieterin
Darf sie das Verlangen, obwohl eine Einzugsrenovierung im Mietvertrag steht?
Vielen Dank schon mal im vorraus,
Sven
Antworten
antwort von Susanne am
Das ist halt der Unterschied: Was steht dazu im Mietvertrag ???Natürlich musst Du nicht für einen fremdverschuldeten Wasserschaden einstehen!
Und das neue Schloß darf auch nicht zu Deinen Lasten gehen, es sei denn, Du hast es beschädigt, selbst dann hast Du nur den Zeitwert des alten Schlosses zu ersetzen und der dürfte gegen Null tendieren!
Bei den Schönheitsreparaturen kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Bleibt die VM stur, würde ich zum Ra gehen.
antwort von onkelnilsson am
Vielen Dank für die Antwort. Die VM ist zurückgerudert, es gibt also keine Probleme mehr mit ihr. Ihr Tochter (Juristin) hat ihr erklärt das ihre Forderung nicht haltbar ist Beste Grüße,
Sven
