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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne zur Miete in einer Kellerwohnung und in einem Raum zwischen Bad und Küche beginnt die Wand an 3 Stellen zu schimmeln. Zum einen hinter dem Kühlschrank, des weiteren an einer freien Wand und außerdem am Kaminschacht. Ich kündigte die Wohnung fristgerecht zum 30.11. und wies meinen Vermieter mündlich auf die Mängel hin. Er versicherte mir, er wolle sich die Schimmelstellen mit einem „Fachmann“ anschauen. Da ich in der Folgewoche im Urlaub war, gestattete ich ihm ohne meine Anwesenheit in die Wohnung zu dürfen. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub sagte mir mein Vermieter, es würde sich um Staufeuchtigkeit handeln und die Ursache wäre in der fehlenden Lüftung zu suchen. Dies erscheint mir jedoch als unwahrscheinlich, da die Feuchtigkeit nicht nur hinter dem Kühlschrank, sondern auch an einer freien Wandfläche auftritt. Außerdem tritt der Schimmel am Kaminschacht auf, in den es scheinbar hineinregnet. Auch wollte ich mir nicht nachsagen lassen zu wenig zu lüften, da ich tagsüber sowohl im Bad als auch in der Küche ständig ein Fenster auf Kipp gestellt habe – auch während meines Urlaubs. Kann ich die Mietkosten kürzen?
Als zweiter Punkt kommt hinzu, dass mein Vermieter mir ohne meine Zustimmung sämtliche Heizungen ausstellte, während er in meiner Wohnung war, was er auch zugab. Der Hintergrund ist der, dass es in diesem Haus, in dem ich die Kellerwohnung bewohne und mein Vermieter im Erd- und Obergeschoss wohnt, nur einen Heizzähler gibt. Somit werden die Gesamtheizkosten nach Quadratmetern umgerechnet. Da ich im Urlaub war, drehte mein Vermieter einfach sämtliche Heizungen aus, um die Gesamtheizkosten, und somit auch seinen Anteil zu senken. Dies sehe ich als triftigen Grund an, der ein weiteres Wohnen bleiben unzumutbar macht. Ich spaziere ja auch nicht einfach bei meinem Vermieter in die Wohnung und drehe die Heizungen aus, nur um meine Kosten zu senken.
Die Wohnung hatte ich zuvor schon, wie oben erwähnt, fristgerecht zum 30.11. gekündigt. Ist es möglich das Mietverhältnis eher, d.h. zum 31.10. zu beenden? Wenn ja auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Stichwörter: schimmel + spar + dreht + vermieter + heizkosten

1 Kommentar zu „Schimmel & Vermieter dreht Heizung ab, um Heizkosten zu spar”

Ghostraider Experte!

Hier ein Link zur Heizpflicht des Vermieters.
<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1heizpflicht-vermieter http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1 ... ieter.html <!-- m -->
Eine Fristlose Kündigung wegen nicht Heizen kann wohl nicht durchgeführt werden.
Da Sie dem Vermieter die Erlaubnis gegeben haben die Wohnräume während Ihrer Abwesenheit zu betreten um den Schimmelschaden zu begutachten.
Das Abdrehen der Heizung wurde meiner Ansicht nach aus Wirtschaftlichkeit durchgeführt und bedurfte in diesem Fall wohl keiner Erlaubnis sodass dies kein Grund zur Kürzung der Kündigungsfrist ist.

Wegen der Schimmelsache würde ich da bestimmt eine Kostenerstattung vom Vermieter auf Sie zukommt einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung mit Mietsache besteht wird dies von der Ver. getragen.

Auch wäre es gut alle Schäden dem Vermieter nur schriftlich mitzuteilen und wenn es geht mit einer Fristsetzungen.

Gruß
Ghost

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