gefragt von administrator am 30.11.1999

Abzug Mietkaution gerechtfertigt???

Mir wurden von meiner Kaution 90 Euro Entrümpelungs- und Reinigungskosten für zwei Tage abgezogen (trotz meiner Anbietung ich räume den Keller zusammen mit meinem jetzt EX-Freund, welcher Wohnung weiterbewohnt da es sich im Haus seiner Eltern befindet, aus u. rufe Sperrmüll). Die Benachrichtigung erfolgte 2 Monate nach meinem Auszug ohne vorher eine Aufforderung bekommen zu haben den "Mangel" zu beseitigen (obwohl ich es ja wie o. g. angeboten habe). Es gibt aber weder eine Rechnung darüber noch habe ich einen Mietvertrag, dies wollten die Eltern von meinem Freund (Vermieter) damals nicht. Bin ich im Recht wenn ich mir die 90 Euro zurückfordere und wenn ja wie kann ich vorgehen und welchen §-en kann ich verwenden als Beweis?

Ich hoffe mir kann hier schnell jemand weiterhelfen und bedanke mich auch schon vorab recht herzlich dafür.
Stichwörter: abzug + gerechtfertigt + mietkaution

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