gefragt von administrator am 30.11.1999

BKA nach Jahren erstmalig

Hallo, wir zahlen seit Jahren Nettokaltmiete, NK Pauschale und BK Pauschale. Nun ist erstmalig eine Abrechnung für
das KJ 2006 eingegangen, welche eine NZ ausweist. Meine Frage, kann der Vermieter nach so vielen Jahren in
denen er einfach gar keine Abrechnung erstellte hat ( wobei ehrlicherweise eine NZ heraus gekommen wäre)
einfach jetzt eine Abrechnung erstellen und VZ anpassen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
MfG

Hab mich da vielleicht blöd ausgedrückt, also wir zahlen eine mtl. Vorauszahlung auf die Betriebskosten usw. unser Vertrag weist
nicht extra das Wort Pauschale aus.. sorry.
Wie sieht es dann aus?
Vielen Dank für eure Antworten
Stichwörter: bka + erstmalig + jahren

Antworten

antwort von Der_Mario am
Wenn Ihr eine Pauschale zahlt, gibt es keinen Anspruch auf Abrechnung, Nachforderung oder Rückerstattung.

antwort von anniflo am
Hallo,
hab mich da vielleicht blöd ausgedrückt, also wir zahlen eine mtl. Vorauszahlung auf die Betriebskosten usw. unser Vertrag weist
nicht extra das Wort Pauschale aus.. sorry.
Wie sieht es dann aus?
Vielen Dank für eine neuerliche Antwort.
Gruß Anni

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