gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus.

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Ausgangssituation: Vermieter V überreicht dem Mieter M eine Kündigung wegen Eigenbedarf und betont im Dialog nachdrücklich, dass der angegebene Kündigungstermin eingehalten werden muss, sich sogar anbietet, beim Umzug zu helfen und sogar zum Kompromiss bereit wäre, die Kündigungsfrist von drei Monaten aufzuheben, wenn die Wohnung zum angegebenen Termin wirklich leer ist.

1. Problem: Die Kündigung ist formell nicht rechtsgültig. Der Mieter möchte die Angelegenheit aber einvernehmlich klären und versuchen, die Wohnung zum angebenenen Termin räumen; da ja der gewünschte Kündigungstermin nicht eingehalten werden muss.

2. Problem: Der Vermieter lässt über einen Anwalt eine rechtsgültige Kündigung erstellen, wodurch sich der angegebene Kündigungstermin um einen Monat nach hinten verschiebt. Der Mieter hat eine neue Wohnung angemietet und lässt über seinen Anwalt Kontakt zum Anwalt des Vermieters aufnehmen, sich einvernehmlich zu einigen, sprich, den Mietvertrag vorzeitig aufzuheben und sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Doch nun reagiert der Vermieter biestig und besteht auf die Kündigung zum späteren Termin, obwohl der Vermieter mehrmals betont hatte, dass das Familienmitglied, welches die Wohnung beziehen soll, ansonsten auf der Straße stehe.

Liegt hier nun Täuschung vor? Welche Rechte hat der Mieter noch?

Antworten

antwort von Susanne am
Da sind Fachleute am Werk und Du stellst die Frage in einem Laienforum?

Der Teufel liegt doch im Detail. Die anwaltliche, korrekte Kündigung kann nur einen anderen Termin haben, weil die Fristen sind offensichtlich verschoben haben, nachdem der Vermieter dann endlich zum Anwalt gegangen ist.
Du musst aber als Mieter gar nicht wissen, dass die erste Kündigung formell falsch war und hast Dich demnach an dem Termin orientiert.
Würde ich auf dem ersten Termin bestehen aus o.g. Grund. Wenn der VM auf Termin der 2. Kündigung besteht, würde ich auch vorgetäuschten EB vermuten und mit Klage drohen!

Falls Du zum Thema ein andere, anwaltliche Meinung hören möchtest, kann ich Dir frag-einen-anwalt.de empfehlen, wo Du Deine Frage online gegen geringes Entgelt stellen kannst.

antwort von zeitgeisth am
danke für deine antwort.
ich bin bereits beim anwalt, wollte jedoch noch ein paar meinungen hören, da ich ihn weit über das wochenende nicht erreiche.
speziell möchte ich wissen, ob es sich hier um täuschung handelt, und ob ich damit durchkommen könnte.

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