gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizugs-Nebenkosten bei Auszug?

Hallo zusammen,

folgende Situation,

ich ziehe zum 31.8 aus. Die Heizung wurde im Juni das letzt mal abgelesen. Nun soll wieder
abgelesen werden, damit der Nachmieter bei "0" starten kann. Das Ablesen kostet Geld, bei meinem
Einzu habe ich mir das 50/50 mit dem Vormieter geteilt. Nun will mein Nachmieter aber nix
zahlen. Wer muss nun zahlen? Er? Der Vermieter? Ich zu 100%?

Zudem zahle ich ja mit meinen Nebenkosten einen Heizungsanteil, den ich im Sommer
gar nicht verbrauche, also sollte ich da was zurückbekommen?

Der Vermieter hat dem Nachmieter den Tipp gegeben, sich den Nebekostenanteil für die
Heizung für 2 Monate von mir geben zu lassen und nicht ablesen zu lassen,
aber dann hab ich ja zweimal gezahlt, einmal an den Vermieter und einmal an den Nachmieter?
Zudem hab ich die Heizung im Sommer gar nicht verwendet...

Gruss,
Stefan
Stichwörter: auszug + heizugsnebenkosten

Antworten

antwort von Susanne am
Selbst die Gerichte urteilen unterschiedlich, wer die Zwischenablesung zahlen soll- dazu gibt es keine Festlegung.
Man könnte ja argumentieren: Du, weil Du ausziehen willst...
Sollte sich so im Rahmen von 65.-€ bewegen.

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