gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietrückstand-Darf Vermieter kündigen?

Hallo,
bin alleinerziehend und bezihe z.z ALG2. Die Miete überweise ich selbst an den Vermieter.
Bekam vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben. Dieses verrechnete ich dann mit der kommenden Miete. Allerdings zogs die ARGE mir das Guthaben diesen Monat ja wieder von meinem Lebensunterhalt, sodass ich diesen Monat 140€ weniger hatte. Hab nen Dauerauftarg auf der bank wegen der Miete, da mein Konto diesen Monat durch weniger Geld nicht zu Deckung ausreichte stonierte die Bank die Miete und jetzt hab ich den Ärger mit Vermieter. Rief mich die Tage an, erstmal total unhöfflich nach 7 Jahren regelmäßiger Mietzahlung.Ich erkläuterte ihm (Wohnungsbaugesellschaft) die Situation mit der Betriebskostenabrechnung und weniger lebensunterhalt aber sie behandelten mich am Telefon wie ein Stück dreck, "das könnte ja jeder sagen", und von wegen" auf Verhandlungen wegen Mietrückstand lassen wir uns nicht ein". Hatte den Vorschlag gemacht das ich heuet dann nen Teil von 150€ bar bezahlen komme aber" sie lassen sich ja nicht ein".
Meine Frage nun: Kann die Wohnungsbaugesellschaft mir das mietverhältnis kündigen wenn ich nicht die gesamte Miete aufbringe?

Antworten

antwort von Der_Mario am
Bei Rückstand von 2 Monatsmieten darf fristlos gekündigt werden. (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Auch eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete rechtfertigt gegebenenfalls eine außerordentliche fristlose Kündigung.

Soweit ich weiß kann fristgemäß schon dann gekündigt werden, wenn der Mietrückstand höher als eine halbe Monatsmiete ist (bin mir da aber nicht sicher). Allerdings müsstest Du den Mietrückstand verschuldet haben. (Wenn die ARGE weniger Geld überweist, ist das nicht Dein Verschulden)

P.S.: Warum gehst Du mir einem Guthaben aus der NKA zum Arbeitsamt? Nachzahlungen übernehmen die doch auch nicht...

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