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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe gestern festgestellt, dass meine Nebenkostenrechnung wohl schon seit Jahren falsch ist.

Mein Vermieter schlug auf alles immer 16% MWST drauf. Kopien von Rechnungen wie z.B. von dern Stadtwerken habe ich natürlich nicht erhalten.

Nun meine Frage:
wann verjährt so etwas?

Im Netzt habe ich unter §556 BGB gelesen, dass ein Einwand von Seitens des Vermieters nicht verjährt wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

Trifft so was in dem Fall zu?
Hätte ich wissen müssen, dass MWST überall anders ist?

Dann noch eine Frage: ist es zulässig, keinen getrennten Wasserverbrauchzähler pro Wohnung zu haben?

Besten Dank im Voraus
conny
Stichwörter: falsch + jahren + nebenkosten

4 Kommentare zu „Nebenkosten falsch - seit Jahren”

Berni911 Experte!

Hallo zusammen,

Mein Vermieter schlug auf alles immer 16% MWST drauf. Kopien von Rechnungen wie z.B. von dern Stadtwerken habe ich natürlich nicht erhalten.
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Dann noch eine Frage: ist es zulässig, keinen getrennten Wasserverbrauchzähler pro Wohnung zu haben?

conny[/quote:71384]

Lustige Frage, wie willst du wissen, dass er MWST noch zusätzlich draufgeschlagen hat, wenn du nie eine Rechnung gesehen hast, oder wie ist deine Aussage zu verstehen???

Sag mal die Lottozahlen von heute Abend vorraus, wen du wirklich ein Hellseher bist. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> Sollten die stimmen, bekommste von mir auch eine Antwort!

Es besteht noch keine Pflicht zum Einbau von Wasserzählern, höchstens in Hamburg, musste in deiner Landesbauordnung nachschauen.

Grüsse

Himmelhilf aktiver Benutzer

Daß mit der Pflicht zur Verbrauchserfassung seh ich anders - vorausgesetzt, es geht ums Warmwasser. Guck dir mal die Heizkostenverordnung an. §5 - §7. Da wird Dir geholfen. Bei Kaltwasserzählern sehe ich es anders, allerdings ist der Einbau auch nicht teuer.
Wie Du das mit der MWSt herausgefunden hast, versteh ich aber auch nicht. Auf den meisten Belegen ist doch die Steuer schon drauf. Lass Dir mal die Belege zeigen - darauf hast Du ein Recht.

Berni911 Experte!

Was ist den das für ne doppelte Verneinung ? <!-- s :D --><!-- s :D -->

Warten wir mal ab, was der Herr sagt, wenn er bei §9 HKVO angekommen ist. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> und zwar bezogen auf die Kosten je Wohneinheit, nicht die Gesamtkosten der Liegenschaft!

Grüsse <!-- s :D --><!-- s :D -->

Ansonsten, keine Lottozahlen, keine Antworten! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Der_Mario Experte!

Ist Dein Vermieter Unternehmer?
Wenn nicht, darf[/b:dc0a7][/i:dc0a7] er keine MWSt. aufschlagen!

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