gefragt von administrator am 30.11.1999

Rauchen in der Wohnung (Bitte um Antworten!)

Hallo!
Ich lebe seit einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus und bin der einzige Raucher dort.
Die erste Zeit hat sich ein Nachbar, der direkt über mir wohnt, ein paar Mal bei beschwert, das er nicht in seinem
Schlafzimmer schlafen kann, wenn ich unter ihm rauche.
Als Resultat bin ich mit meinem PC-Platz in das Nachbarzimmer gezogen um dem gutem Mann seinen Willen zu lassen.
Ich rauche nur in der Wohnung und manche Male vor dem Haus, wenn ich auf jemanden warte.
Ich habe schon bemerkt das mich ein Teil der Nachbarn nicht mehr grüßt bzw. ignoriert, wenn ich grüße.
Nun läutete es heute an meiner Wohnungstüre und dort standen mein Vermieter und der Hauverwalter.
Sie wollten mit mir sprechen, also hörte ich mir deren Vorwürfe an.
Es herrsche ein Unfrieden im Haus und andere Mieter hätten mit Auszug gedroht.
Anscheinend müssen einige Beschwerdeschreiben eingegangen sein.
Beim Einzug, bzw. Abschluß des Mietvertrages wurde ich nie gefragt ob Raucher oder Nichtraucher.
Es steht nirgendwo geschrieben (Mietvertrag, Hausordnung,etc.) das es mir untersagt sein soll, in meiner Wohnung, für
die ich pünktlich und regelmäßig Miete bezahle zu Rauchen.
Die beiden Herren machten mir das Angebot, wenn ich bereit wäre auszuziehen die Renovierung zu übernehmen, so das ich nichts mehr machen müsse.
Nun, damit ist es ja nicht getan, es würden Kosten auf mich zukommen (Kaution für neue Wohnung, Provision, Umzugs- , Handwerkerkosten für Küchenab- und -aufbau),
diese kann ich derzeit aber nicht aufbringen,, da ich alles Ersparte in meine Selbstständigkeit investiert habe.
Soll ich hier wohnen bleiben in Anbetracht das ich gemobbt werde und nicht willkommen bin (ist mir eigentlich egal, wer mich grüßt oder nicht)
oder mir etwas Anderes suchen.
Dazu kämen noch Kosten für neuen Telefon-/Internetanschluß, Rufnummernmitnahme etc.
Es wäre eine Möglichkeit darüber nachzudenken, wenn alle größeren Kostenpositionen von seitens des Vermieters getragen würden, aber nur für eine
Renovierung erscheint es mir nicht möglich.
Über Euere ANtworten wäre ich dankbar.
Stichwörter: antworten + bitte + rauchen + wohnung

Antworten

antwort von Susanne am
Mit dem Mietvertrag zur Wohnung bist Du der Besitzer und hast damit das Hausrecht. Insofern kann Dir Niemand verbieten, in der Wohnung zu rauchen, wohl aber im Treppenhaus.
Auch im öffentlichen Raum, sprich auf der Straße, ist das Rauchen nicht verboten.

Falls Du nicht vorhast in nächster Zeit das Rauchen aufzugeben (denk dran, nur Ärzte, die rauchen, werden nicht krank...), solltest Du dir überlegen, ob Du dort noch länger wohnen willst.
Ich denke mal, überall ist irgendwas anderes. Im nächsten Haus beschwert sich jmd, dass Du nicht sauber das Treppenhaus putzt, Deinen Müll nicht trennst oder zu laut furzt. Mir wäre auch egal, ob irgendwelche Halbaffen ohne Kleinhirn mich grüßen oder nicht, das ist noch nicht Mobbing.
Da die Herrschaften offensichtlich nicht wissen, mit welchem Aufwand ein Umzug verbunden ist, solltest Du mal eine Liste machen, wenn Du auf ein besseres Angebot hoffst.

antwort von Himmelhilf am
Dem Vermieter ist völlig klar, daß Rauchen weder für eine Abmahnung hilfreich, noch für eine Kündigung genügt. Daher das Angebot. Pokern! Überleg Dir in Ruhe, welche Kosten für den Umzug rein realistisch auf Dich zukommen. Liste auf. Überleg dir, was davon Dein Vermieter übernehmen sollte, damit Du zum Umzug bereit wärst. Und dann verhandeln....

antwort von Rano am
Vorab:
Obwohl es modern ist, das Rauchen zu verteufeln, würde ich sogar das Gleichbehandlungsgesetzt bemühen, stünde irgendwo, dass die (anvisierte) Wohnung nur an Nichtraucher zu vermieten ist.

Zum Thema:
Wenn Dir nicht sonderlich viel daran liegt, dort wohnen zu bleiben, ist ein Umzug wohl wirklich nur eine Kostenfrage.
Die Übernahme der Kosten (von Dir angedachte Liste), die sofortige Auszahlung der Kaution (unüblich aber gewiss nicht unmöglich) und als Schmankerl die Übernahme der Renovierung durch den VM ...

Warum nicht? Vielleicht verbesserst Du Dich noch! :-)

Gruß
Ralph

antwort von Ghostraider am
Man, kauf Dir ein paar dicke Brasil Zigarren und paff diese weg.
Du kannst noch in deiner Wohnung rumquartzen nach Teufel komm raus.
Das Angebot des Vermieters mit dem Erlass der Auszugsrenovierung soll er dir schriftlich geben damit Du dir was abwischen kannst.
Wenn in deinem Mietvertrag eine ungültige Schönheitreparaturklausel ist, ist der Vermieter sowieso zur Renovierung verpflichtet und ich habe noch kein Urteil gelesen das eine Wohnung durch Rauchen so geschädigt ist das der Mieter zu Schadensersatz herangezogen wurde.

Ich kann das ganze Lametieren über das Rauchen schon nicht mehr hören.
Wenn es dem Nichtraucher stinkt das da ein Raucher im Haus ist kann der doch ausziehen, warum der Raucher ?

Wenn der Vermieter Dich raus haben will soll er alle Umzugskosten tragen und die können mit allem drum und dran, von der Renovierung der neuen Wohnung bis zum Telefonanschluss schon ein paar Tausend Euronen kosten.
Frag mal ob er dich immer noch raus haben will.
Der Vermieter soll sich auch einen guten Grund ausdenken, sonst hat er noch die Prozesskosten an der Backe. :evil:
Gruß
Ghostraider

antwort von Werner1 am
Rauchen innerhalb der Wohnung kann selbst dann nicht vom Vermieter verboten werden wenn die Wohnung nur an einen nichtrauchenden Mieter vermietet wurde. (Mieter könnte ja nach Vertragsabschluß mit Rauchen begonnen haben) Rauchen gehört immer noch zu dem persönlichen Lebensumstand. Klauseln in einem Mietvertrag die das Rauchen untersagen sind dahingehend unwirksam. Das Treppenhaus (und den Zuwegen zum Haus*) gehört zu den Gemeinschaftsräumen, dort kann das Rauchen insoweit verboten werden soweit sich der Raucher zu diesem Zweck dort aufhält.
Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen. Wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, dass man den Hausflur kaum noch ohne „Gasmaske“ betreten kann, so das AG Köln 221 C 409, 91 ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, das es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und [b:01f3e]Tabakrauch [/b:01f3e]kommt, so AG Aachen 12 C 478, 93 . Kommt es aber aufgrund der speziellen Bauweise des Gebäudes (schlechte Abdichtung) zu erheblichen Belästigungen durch Zigarettenrauch und Essensgerüche, kann der betroffene Mieter die Miete kürzen. Das LG Stuttgart WM 98, 724 sprach einem Mieter hier 20% MM zu. Hier war es allerdings eine Geruchsbelästigung eines im Hause liegenden Gewerbebetriebes. Grundsätzlich kann nur im Einzelfall entschieden werden.

antwort von maxtor11 am
Hallo nochmal! Vielen Dank für Euere Antworten.
Genauso habe ich es mir eigentlich auch gedacht.
Ich war jetzt im Urlaub und sollte mich danach beim Vermieter melden
um eine ANtwort auf sein "Angebot" geben.
Das laß ich aber sein, weil es mich nicht interessiert hier auszuziehen.
Jetzt habe ich erfahren das der betroffene Nachbar über mir Astmathiker ist, wie
würde die Lage nun hier aussehen?
Danke

antwort von Werner1 am
Einfach die Sache ruhig aussitzen. :lol: Der betroffene Mieter könnte [u:344be]u.U. [/u:344be]ein MM-Recht haben, das aber ne andere Baustelle. GANZ SICHER !

antwort von berta1 am
rauchen in der eigenen whg ist doch wohl jeden seine sache ansonsten neue nachbarn suchen siehe unten :)

http://autsch.de/showfile.php?filepk=18453

antwort von berta1 am
hier ist noch ne seite wo man sich erkundigen kann wie es in der eigenen oder der anderen nachbarschaft abgeht

http://www.meinnachbar.net/index.php?u_ ... uid=159584

antwort von Ghostraider am
[quote="maxtor11":43027]Jetzt habe ich erfahren das der betroffene Nachbar über mir Astmathiker ist, wie
würde die Lage nun hier aussehen?
Danke[/quote:43027]
Auch wenn der Nachbar Asthmatiker ist, was einem ja im Grunde auch leid tut, brauch man in der eigenen Wohnung nicht das Rauchen einstellen.
Ich zweifel es auch stark an das der Zigarettenrauch einer einzelnen Person so stark ist das er in der Nachbarwohnung zur Geruchsbelästigung führt.
Meiner Ansicht nach ist es eine übertriebene Panikmache wegen den ganzen Nichtraucherpalaver.
Wäre diese ganze neue Gesetzgebung des Nichtraucherschutz nicht würde kein Hahn danach krähen wenn ein Nachbar in seiner Wohnung am quarzen ist.

Aber nochmals zur Lage der Dinge.
Man kann zwar auf den Asthmatiker Rücksicht nehmen man brauch es aber nicht.
Man kann ja den Nachbarn anrufen und ihm sagen er möchte in ein anderes Zimmer gehen da man in mal eben eine Rauchen will.
Vielleicht nervt im das Gerenne und er lässt den Raucher in Ruhe rauchen. :evil:

Gruß
Ghost

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