gefragt von administrator am 30.11.1999

nachträgl. Zahlung wg. Knappschaftsbeiträgen?

Für das Jahr 2006 sollen wir die Knappschaftsbeiträge unserer Putzkraft nachzahlen, weil diese wohl nicht ordnungsgemäß angemeldet war. Dabei haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2006 bereits vor 3 Monaten erhalten und im letzten Jahr unserer beiträge für die Putzkraft ordnungsgemäß an den Vermieter gezahlt.

Wir können doch nichts dafür, wenn der Vermieter die Damen nicht anmeldet!
Wer weiß Rat? DAnke!

Antworten

antwort von Himmelhilf am
Meiner Meinung nach gab es da auch mal ein Urteil, wie lange der Vermieter berichtigen kann....aber ich glaube, 3 Monate ist zu lange...Mietverein fragen, oder Erstberatung bei einem Anwalt, oder darauf ankommen lassen, ob der Vermieter das wirklich einklagen will....Kuuugel mal nach BK-Urteilen Nachforderung Vermieter

antwort von Himmelhilf am
bei finanztip hab ich etwas gefunden, daß indirekt zutreffen könnte "Betriebskosten Nachforderung Vermieter"

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