gefragt von administrator am 30.11.1999

an Heizkosten beteiligen - ohne dass ich Nutzen habe??

Hallo zusammen, ich habe ein Problem:

Ich bewohne eine Dachgeschoßwohnung in einem 30-Parteien Wohnhaus.

Das gesamte Wohnhaus wird über Fernwärme beheizt; einzig das Dachgeschoß nicht (es wurde 2001 'aufgesetzt'), hier gibt es Gasthermen.

Nun teilt mir mein Hausverwalter mit, dass für 2006 und 2007 die gesamten (Fernwärme-)Heizkosten gem. Verteilerschlüssel (Miteigentumsanteil) auf alle Parteien umgelegt werden muß (gibt wohl in 2007 irgendeine Neuerung).

Heißt für mich: ich zahle zum einen Fernwärme (die ich nicht nutzen kann) und zudem noch meine Gas-Heizung, kann das sein??

Bitte helft mir und gebt mir Infos was ich wie tun kann.

Vielen Dank!


Alexander
Stichwörter: beteiligen + heizkosten + nutzen + ohne

Antworten

antwort von Der_Mario am
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nach § 2 Nr. 4 der Betriebskostenverordnung
[quote:89f0e]die Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)
des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c)
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
oder
d)
der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz[/quote:89f0e]
Wichtig: Das Wort "ODER". Du darfst also nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden.
Bekommst Du also eine Nebenkostenabrechnung, in der Dir beide Positionen berechnet werden, widersprichst Du der Abrechnung und verweigerst die Zahlung der von Dir nicht nutzbaren Fernwärme unter Hinweis auf § 2 Nr. 4 BetrKV.

antwort von adamzik am
Hallo Mario,

danke für die schnelle und gute Antwort.
Ich habe diese auch gleich an meinen Hausverwalter weitergereicht, dieser teilt mir mit, dass dies für Mieter auch richtig ist.
Da ich jedoch leider Eigentümer bin, und die Aufteilung der Heizkosten in der Teilungserklärung nach Eigentumsanteil geregelt ist, bin ich wohl zur Zahlung verpflichtet.

Gibt es ja einen Ausweg? Es sind circa 1.500 Euro für 2007!!

Danke vielmals!


Alexander

antwort von Der_Mario am
Dass Du Eigentümer bist, ging aus der ursprünglichen Fragestellung nicht hervor.
In dem Fall kann ich Dir das leider nicht beantworten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkosten Abrechnung
Welche Ansprüche haben Mieter ohne Mietvertrag?!
Heizkosten - Verbrauchserfassung
Heizkosten - Ausstattung zur Verbrauchserfassung
Heizkosten - Pflicht zur Kostenverteilung