gefragt von administrator am 30.11.1999

Hauptmieter unterschlägt Miete, fristlose Kündigung für Unt

Hallo,
meine Freundin ist Untermieter.
AM Sonntag kam der Vermieter und
sagte Ihr, der Hauptmieter sei 4 Monatsmieten im Rückstand.
Entweder sie Zahlen bis zum Mitwoch oder er will die
Haustürschlösser austauschen.
Darf er die Schlösser an der Haustür austauschen?
Wie lange hat meine Freundinn Zeit zum ausziehen?
Was kann sie machen?
Besten Dank jetzt schon fürs Antworten

Antworten

antwort von Susanne am
Der Vermieter darf keine Schlösser austauschen.
Der Vermieter hat dem Hauptmieter eine schriflliche Kündigung zu schreiben, wenn er will, dass dieser auszieht. Bei Ausstand ab 2 MM darf der VM auch eine fristlose Kündigung schreiben. Zieht der Mieter trotzdem nicht aus, muss der VM eine Räumungsklage veranlassen. So einfach ist das natürlich alles nicht.

Problem: auch wenn Deine Freundin ihren Mietzahlungen als Untermieterin dem Hauptmieter immer nachgekommen ist, ist die Wohnung weg, wenn dem Hauptmieter gekündigt wird. Bester Tip wäre also: Sachen packen und ausziehen.
(gleichzeitig natürlich eine schriftliche fristlose Kündigung des Untermietvertrags wg. der Vorfälle)

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