gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten -- verspätete Geltendmachung vertretbar?

Unser Vermieter stellte im Sept. 2003 ein "vorläufige" Nebenkostenabrechnung für 2002 in Höhe von 210€. Er schrieb dazu "Bitte noch nicht ausgleichen, weil nur vorläufig." In einer Eigentümerversammlung vom 9.3.2004 wurden die Kosten genehmigt. 10 Monate später, im Januar 2005, erhalten wir eine Rechnung für 280€.

Es sieht so aus, dass der Vermieter "die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten" hat. Müssen wir in diesem Fall die verspätete Nebenkostenabrechnung bezahlen?

Danke für Antwort

Antworten

antwort von administrator am
für 70 Euro würde ich ein ansonsten gutes Verhältnis zum Vermieter nicht strapazieren. Insbesondere wenn die Kosten korrekt berechnet wurden habt ihr sie ja auch tatsächlich verursacht.

Anders würde ich mich nur verhalten, wenn das Verhältnis zum Vermieter sowieso zerrüttet ist. Hier kommt aber als weitere Problematik eventuell hinzu, dass durch die Ankündigung der Korrektur der Schutzzweck der Norm (zur Regelung der 12-Monatsfrist) nicht gegeben ist, also ihr nicht darauf vertrauen durftet, mit 210 Euro auszukommen.

antwort von administrator am
Danke, BodyLove. Das war eine hilfreiche Antwort!

antwort von administrator am
gerne!

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