gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung durch Vermieter(vorher ausziehen)

Uns wurde von der Vermieterin gekündigt. (2 Parteien Haus mit Vermieterin im Haus).
Die Kündigungsfrist geht zum 31.1.08

Wir würden gerne die Wohnung bereits zum 1.9.07 verlassen. Müssten wir dann den Rest des Jahres doppelt Miete zahlen ?
Wer ist bei Auszug dafür verantwortlich die Kosten für die Heizungsablesung zu tragen ?

Antworten

antwort von Der_Mario am
Wenn Ihr vorher ausziehen wollt, müsst Ihr selbst unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen.

Selbstverständlich müsst Ihr bis zum Ende des Mietverhältnisses auch die Miete zahlen.

antwort von Greensky am
Das habe ich befürchtet. Wir werden grundlos gekündigt und müssen dann noch dafür sorge tragen, dass der Vermieter keine Mietausfälle hat. Das ist schon arm.

Gibt es keinen anderen Weg ?! Wann wären wir zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ? Ist es bei einem 2 Parteien Haus nicht ein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn man ohne Angaben von Gründen gekündigt wird ? Da ist doch das Vertrauensverhältnis futsch....

Welche Möglichkeiten gibt es denn fristlos zu kündigen ?

antwort von Der_Mario am
In einem 2-FH, das auch vom Vermieter bewohnt wird, gibt es nach § 573 a BGB die „erleichterte Kündigung“, allerdings [b:7f211]muss[/b:7f211] der Vermieter bei seiner Kündigung angeben, dass er sich auf § 573a Abs. 1 oder 2 stützt.
Hat er dies nicht ausdrücklich angegeben, wäre diese Kündigung unwirksam – so wie jede andere Kündigung ohne Angabe eines Kündigungsgrundes.

Die fristlose Kündigung ist in §§ 543 und 569 BGB geregelt. Ich sehe allerdings hier keinen hinreichenden Grund.
Ggf. solltet Ihr Euch von einem Fachanwalt oder Mieterverein beraten lassen.

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