gefragt von administrator am 30.11.1999

Pauschalmiete

Wo kann ich nachlesen, wie sich Pauschalmiete definiert, bzw. aus welchen gesetzlichen Gegebenheiten ergibt sich die Feststellung, dass eine Miete eine Pauschalmiete ist. Mein Problem ist, dass ich etwas handfestes brauche zum Nachlesen, da ich mir keinen Anwalt leisten könnte, mein Ex Vermieter aber einen Teil der Kaution einbehalten will wegen hoher Heizkosten, jedoch war eine Gesamtmiete ohne explizite Nennung von Nebenkosten vereinbart. Die Miete enthielt alle Kosten, Strom, Telefon usw.
Stichwörter: pauschalmiete

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antwort von Der_Mario am
Von Pauschalmiete oder Warmmiete spricht man, wenn mit der monatlichen Mietzahlung die Betriebskosten bzw. die Verbrauchskosten bereits abgegolten sind.

Du kannst Deinem Mietvertrag entnehmen, ob Du eine Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Ist eine Pauschale vereinbart, sind damit alle Nebenkosten abgegolten, es gibt keinen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, Nachzahlung oder Rückzahlung.

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