gefragt von administrator am 30.11.1999
neuer Teppich - Zahlt VM Umräumen der Möbel?
Hallo,der Teppich in meiner Mietwohnung ist nun 10 Jahre alt. Jetzt ist ein Austausch fällig. Ich nehme an, dass das Entfernen, das Entsorgen und das Neuverlegen des Belages Sache des VM ist, oder? (ist nicht im Mietvertrag geregelt) Habe die Wohnung allerdings mit Teppich übernommen.
Wird der VM auch für das Umräumen der Möbel und Einrichtungsgegenstände aufkommen?
Gruß oldi
Antworten
antwort von Der_Mario am
Die Erneuerung von Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (deshalb ist es nicht im Mietvertrag geregelt).Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt durchschnittlich bei 10 Jahren, deshalb kannst Du von Deinem Vermieter verlangen, dass er den Teppich austauscht.
Hierbei handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten, die laut BGB vom Mieter zu dulden sind. Soweit ich weiß ist jeder Aufwand, der dem Mieter in diesem Zusammenhang entsteht, vom Vermieter zu ersetzen.
antwort von oldi am
Danke für die schnelle Antwort,das hieße also, ich könnte einen Möbelpacker oder die Firma, die den Bodenbelag austauscht, mit dem Aus- und Einräumen beauftragen und der VM müsste diese Kosten übernehmen.
Hoffentlich sieht das der VM ebenso. Gibt's dazu irgendwelche Richtlinien des Gesetzgebers oder Urteile von Gerichten auf die ich mich berufen könnte?
Gruß
oldi
antwort von Susanne am
Schon mal gehört: Wer die Musik bestellt bezahlt auch?Ich würde niemand beauftragen. Das soll der VM tun!
antwort von oldi am
@ Susanne: Da hast du natürlich Recht!Trotzdem, weiß jemand, ob der VM das Umräumen der Möbel übernehmen muss?
antwort von Susanne am
Was Mario schrieb ist vollkommen richtig, der Vermieter muss Aufwand in diesem Zusammenhang ersetzen. Aber er muss das auch bestellen, bzw. organisieren!
antwort von oldi am
Danke,ihr habt mir sehr geholfen!
