gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung des Mietvertrages möglich, bevor wir einziehen?

Hallo erstmal alle zusammen,

ich wohne momentan in Köln und wir (Mein Ehemann und mein 5 Monate altesBaby) sind Hartz IV empfänger, wir

sind auf die Idee gekommen nach Gelsenkirchen umzuziehen, weil wir dort auch Bekannte haben. Die Erlaubnis

vom Arbeitsamt haben wir schließlich auch bekommen das wir nach Gelsenkirchen umziehen dürfen. Nach mehreren

Hausbesichtigungen haben wir schließlich eine Wohnung gefunden, was und eigentlich gefiel. Der Vermieter versprach

uns (nur mündlich) das er die Mängel (Die Wohnung komplett neu zutapezieren, die Türgriffe fest zubefestigen, die kleinen

Einschlaglöcher im Schlafzimmertür zureparieren) in der Wohnung beheben. Nach der Absprache haben wir den Mietvertrag

schließlich unterschrieben. Am 04-08-07 haben wir die Wohnungsschlüssel bekommen und haben festgestellt , das die Tür-

griffe immer noch lose sind und die Einschlaglöcher sind auch noch da, die Wohnung wurde neu tapeziert, aber wie!

Man kann in der ganzen Wohnung die Tapetenstreifen erkennen, der Tapezierer hat die Tapeten nicht nebeneinander gelegt

sondern übereinander. Den Vermieter habe ich versucht zuerreichen, aber bis jetzt keine chance.

Meine frage: Kann ich irgendwie aus dem Mietvertrag austreten?
Muss ich mit dem Arbeitsamt in Verbindung treten, da Sie schließlich die Miete zahlen !


mfg. Tor

Antworten

antwort von Der_Mario am
Schreibe den Vermieter an, liste alle noch vorhandenen Mängel auf und fordere ihn unter Angabe einer angemessenen Frist auf, diese zu beheben.

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