gefragt von administrator am 30.11.1999

Rücktritt vom Mietvertrag weil Vermieter etwas verschwieg?

Hallo. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Also meine Freundin hat letzte Woche Sonntag einen Mietvertrag unterschrieben, welcher ab 01.09.07 gültig wäre.
Heute haben sie die Schlüssel bekommen und der Vermieter erzählte beiläufig, dass die Wasserabrechnung am Ende des Jahres mit seiner Tochter (welche über meiner Freundin wohnen würde) ausklamüsert werden müsste :shock: . Es gibt zwar EInzelwasseruhren, aber letztendlich läuft alles über die Hauptwasseruhr und um das Ausklamüsern wird man nicht umherkommen :roll: Meine Freundin ist total geschockt und würde gerne vom Mietvertrag zurücktreten.

Ich weiß, dass man an sich nicht vom Mietvertrag zurücktreten kann, aber in diesem Fall hört sich das fast nach "arglistiger Täuschung" oder verschweigen von Tatsachen an :( oder?

Bitte bitte helft mir, bzw. ihr.

LG Katja

Antworten

antwort von Susanne am
Wenn Einzelwasseruhren da sind kann man auf verbrauchsgerechte Abrechnung bestehen! Weiterhin kommt es darauf an, was im Mietvertrag zu den Nebenkosten, insbesondere Umlageschlüssel Frischwasser, steht.
Was allerdings mit Ausklamüsern gemeint ist, sollte der VM vielleicht mal genau erklären.

Bei Frischwasser gibt es folgende Möglichkeiten:
Abrechnung nach Verbrauch (Wasseruhr in Wohnung)
Abrechnung nach Hauptwasseruhr: einmal nach qm Wohnfläche, wie es das BGB vorsieht oder Umlageschlüssel Personen, d.h. wieviel Verbraucher pro Wohnung

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