gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung bei Auszug

Hallo,

wir waren 8 Jahre in einer Mietwohnung. Bei der Wohnungsübergabe letzte Woche verlangte der Vermieter von uns, dass wir das Silikon an der Badewanne austauschen, da sich dort Schimmelspuren gebildet haben.
Müssen wir das machen, oder ist dies die Angelegenheit des Vermieters?

Die Wohnung haben wir komplett streichen lassen - auch die Heizkörper und Türen. Die Wohnung wurde ausgesaugt. Wie verhält es sich, wenn nun von uns auch eine Reinigung der Fenster, Lichtschalter und Steckdosen verlangt wird?

Vielen Dank & Gruß

mctomato
Stichwörter: auszug + renovierung

Antworten

antwort von Der_Mario am
Hallo.

Der Begriff der "Schönheitsreparaturen" umfasst das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Abgedeckt sind hiervon auch vorbereitende Arbeiten, so beispielsweise das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der hierbei entstehenden Löcher als Vorarbeit zum Streichen der Tapeten. Auch das bloße Entfernen der Tapeten ist eine Renovierung in diesem Sinne.

Ob Ihr aber überhaupt renovieren müsst, richtet sich danach, was im Mietvertrag vereinbart wurde bzw. ob die vereinbarte Klausel wirksam ist. In den letzten 8 Jahren hat sich ja da in der Rechtsprechung einiges getan. :wink: Was genau steht denn in Eurem Mietvertrag.

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