gefragt von administrator am 30.11.1999

Was ist erlaubt bezüglich Mietsicherung durch Kaution?

Hallo.

Eine Frage:

Mein neuer Vermieter verlangt für den Mietvertrag 3 Monatsmieten, dazu Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters, eine Bürgschaft
durch meine Eltern und einen Gehaltsnachweis.

Ich möchte gern wissen, ist das rechtens?? Darf er so eine überhöhte Absicherung verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße.
Stichwörter: bezüglich + erlaubt + kaution + mietsicherung

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