gefragt von administrator am 30.11.1999

2te Wohnungstür ist nicht abschliessbar,neues Schloss ?

Hallo erstmal,
ja wir hätten da ein kleines problem würd ich mal sagen :)
sind vor zwei Monaten in eine Altbauwohnung eingezogen, mussten sehr viel investieren, selbst der Laminatboden in 2 Räumen wurde vom Vermieter nur zu 40% übernommen und es gibt noch diverse Mängel für die wir wohl selbst aufkommen müssen.

So nun zum eigentlichen Grund warum ich euch belästige ;) Es geht um eine zweite Wohnungstür. Da unsere Wohnung mal aus zwei Wohnungen bestand haben wir nun zwei Türen, hinten und vorne und würden auch beide benutzen.

Das Problem sieht wie folgt aus:
-Die hintere Tür ist alt, das schloss noch aus der Nachkriegszeit und es lässt sich nicht verschließen,sprich die Tür schnappt nur zu und das wars.

Was wir unternommen haben:
- Nen Bekannter meiner Mutter, selbst Vermieter meint das muss erneuert werden
- Schreiben mit allen Mängel wurde an die Hausverwaltung schon geschickt, diese meint jedoch im Altbau ist der Mieter selbst für ein Schloss verantwortlich,die Tür müsse angeblich nur zuschnappen. ( Die Tür bekomm ich selbstverständlich auch easy mit einer Kreditkarte auf oder schraub das schloss von draußen ab :D nun ist auch noch die Frage bin ich beim Einbruch überhaupt versichert :P )




Ok hoffe mir kann einer helfen und sofern es sowas gibt mir bitte eine Paragraphen posten,damit ich was für die Hausverwaltung in der Hand habe.


mfg J.d.

Antworten

antwort von Susanne am
Die Aussage, bei einem Altbau sei der Mieter selbst für das Schloß verantwortlich, ist natürlich Unsinn.
Aber: hattest Du bei Einzug Kenntnis von diesem Mangel, hast Du das akzeptiert.
Grundsätzlich würde ich schon mal bei jeder neuen Wohnung ein neues Schloß einbauen, man weiß ja nie, wer noch einen Schlüssel hat.

antwort von jayd am
weder hatte ich kenntnis davon ,noch habe ich dieses akzeptiert! die vormieter hatten diese tür nie richtig genutzt und sie zugestellt. haben gleich nach ein paar wochen angefragt und letztens ein schreiben verfasst, in dem ich auch nochmal die tür erwähnt habe. nur sträubt sich die hausverwaltung was zu machen und mit einem paragraphen hätte ich was unabstreitbares in der hand.. kann mir keiner weiterhelfen ?

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