gefragt von administrator am 30.11.1999

Wer trägt Reparaturkosten GSA?

Hallo, ich wohne in Österreich in einer Genossenschaftswohnung. Die Gegensprechanlage ist defekt - aber offensichtlich nur unser Gerät. Laut Hausverwaltung müssen wir die Kosten selbst tragen (läppische 200 Euro). Ist das gesetzlich gedeckt? Ich halte die GSA für eine Gemeinschaftsanlage -bis zum Endpunkt. Die Genossenschaft sagt aber, die Gemeinschaftsanlage endet vor der Wohnungstür.
Stichwörter: gsa + reparaturkosten + trägt

Antworten

antwort von Der_Mario am
Diese Frage solltest Du auf einer österreichischen Seite stellen, nicht auf einer deutschen. :mrgreen:

antwort von clep am
:evil: Ist das der Humor eines deutschen Verwaltungsbeamten?.... brrr. Wenn Du aufmerksam das Forum liest, merkst Du, dass verdammt viele Ösis hier unterwegs sind. Und einander antworten. Aber ich entschuldige mich hiermit namens aller Ösi-KollegInnen für unsere Präsenz auf Teutschem Internet-Boden, heben Schengen wieder auf und errichten eine Firewall zwischen Deutschland und Österreich. So, damit wäre jetzt auch meinem Humor genüge getan. Over and out. Und vielleicht bekomme ich ja auch noch sinnvolle Antworten.... :roll:

antwort von Susanne am
In Deutschland ist der Vermieter dafür zuständig, bei Ausfall der Gegensprechanlage ist sogar eine Mietminderung von 3-5% möglich.
Es sei dahingestellt, ob das in Österreich genauso ist. Man sollte nicht davon ausgehend, dass Mietrecht in Ö und D gleich sind, auch nicht, wenn in der Meica das Beste der deutschen Würstchen vereint ist (Frankfurter und [i:50b03]Wiener[/i:50b03])....

antwort von Der_Mario am
Na das ist jetzt aber eine humorlose Antwort... :lol:

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