gefragt von administrator am 30.11.1999

3 einhalb Monate= 300 Euro Nachzahlung?

Hallo Nochmal.
Haben unsere Betriebskostenabrechnung von mitte November 2006 bis 1.Februar 2007 bekommen.
Im Mietvertrag sind nur 140Euro nebenkosten eingetragen,keinerlei einzelangaben wofür.
Nun haben wir eine Nachzahlung von 300 Euro zahlen müssen.
Ist das überhaupt rechtens?Meine vorherigen Nebenkosten bzw.Betriebskostenabrechnungen waren immer detailiert ausgeführt.
Aber hier ist alles so pauschalisiert angegeben.
Beim Nachbarn steht was anderes berechnet wie bei uns,obwohl wir im selben haus leben.Ist das Rechtens?
Bei uns steht Brandkasse,Deichlasst,Bodenbewässerung,Kalt/Warmwasser und Heizkosten...alles recht heftige summen im gegensatz zu unseren vorherigen mitabrechnungen.
Mein Mann hat nun bezahlt obwohl wir es nicht verstanden.
Sind ja erst neu,der vermieter meinte wir wären bloß zum falschen zeitpunkt eingezogen.
Es gibt auch keine warmwasseruhr hier...es sei ja nicht pflicht eine solche einbauen zu lassen sagte der vermieter.Weil wir ja in Niedersachsen leben :(
haben nun nebenkosten freiwillig um 25 euro auf 165 euro
erhöht (2 erw. und 1 kind).
Da ist man sparsam und bekommt solche klopper,gleich zu beginn des Mietverhältnis :(

was darf und darf nicht in solchen abrechnungen verlangt werden?
Stichwörter: einhalb + monate + nachzahlung

Antworten

antwort von Der_Mario am
Wenn es eine Pauschale ist, darf nichts mehr nachgefordert werden. Ist es eine Vorauszahlung, dann ggf. schon.

Ob Pauschale oder Vorauszahlung steht in Deinem Mietvertrag.

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