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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin Hauptmieter in einer WG und werde aufgrund eines Auslandsaufenthalts Deutschland verlassen. Daher wollte ich das bisherige Mietverhältnis mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren beenden. Das ganze hat bisher eigentlich immer recht unproblematisch geklappt, d.h. der Vermieter hat das Mietverhältnis einfach umgeschrieben, weil ja immer ein Nachmieter als Hauptmieter für die Wohnung gefunden wurde.

Vor gut zweieinhalb Jahren benachrichtigten der damalige Hauptmieter, in dessen WG ich wohnte und von welchem ich die Wohnung anschließend übernahm den Vermieter über einen Mangel in der Küche, die Bestandteil der Wohnung ist, also mit vermietet wird. Hinter der Arbeitsplatte war die Abdichtung undicht und es lief ständig Wasser an der Wand herab, so dass sich Schimmel bildete. Nach mehr als drei Monaten und unzähligen Telefonaten kam der Vermieter ganz unverhofft und beseitigte den Mängel. Neben bei bauter er noch einen neuen Herd, eine neue Blechspüle und eine neue Arbeitsplatte ein, für welche er angeblich 2700 EUR zahlte und mir, dem Mieter davon 800 EUR in Rechnung stellte (zu zahlen jeweils hälftig auf 2 Jahre verteilt).

Nach mehren Diskussionen in unserer WG, waren wir bereit kulant zu sein und wollten uns daher mit max. 400 EUR beteiligen. Dies erklärte ich dem Vermieter telefonisch und er willigte nach einiger Zeit des Nörgelns ein. Das Geld wurd bereits überwiesen. Problem: neue Rechnung über die Reparaturkosten haben wir nicht schriftlich, sondern nur die mündliche Zusage. Mussten wir das Ganze überhaupt zahlen?

Nun kam mit der Betriebskostenabrechnung die Aufforderung "wie vereinbart" die zweite Rate in Höhe von 400 EUR zu zahlen.

Ich glaube, dass der Vermieter weiterhin darauf bestehen wird und er ansonsten den oben genannten Mietvertrag nich auf die von mir vorgeschlagenen Nachmieterin übertragen wird.

Meine Frage nun: Was kann ich tun?

Weiterhin funktioniert unsere Klingel und Türsprechanlage seit momentan genau dreieinhalb Monaten und fünf vergeblichen Telefonaten mit dem Vermieter (er kümmere sich darum) nicht. Welche Ansprüche habe ich hier?

Viele Grüße, Mat

1 Kommentar zu „Reparaturzahlung und Mindestmietdauer”

Susanne Experte!

Für Klingel und Gegensprechanlage gibts bei Defekt höchsten 3% Minderung, fraglich also, ob sich der Ärger lohnt.

Einerseits muss man sagen, dass der VM die Küche mitvermietet hat, demnach die Abnutzungskosten in der Miete enthalten sind und der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Sicherlich hatte und hat der Mieter hier nichts zu zahlen.

Wenn Du damit rechnest, dass der Vermieter Deinen Nachmieter nicht übernehmen will, solltest Du die Wohnung einfach fristgerecht kündigen, da Du das als Hauptmieter kannst, wenn es keine weiteren Hauptmieter gibt.

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