gefragt von administrator am 30.11.1999

WICHTIG! Mietminderung bei Sperrung der Gasleitung

Hallo,
bei mir wurde heute, Freitag die Gasleitung gesperrt. Ich heize (150qm) mit Gas, habe einen Gasherd und Warmwasser geht auch über Gas. Jetzt ist Wochenende, draußen liegt Schnee und ich habe 2 kleine Kinder. Ich rechne damit, daß die Reparaturen nicht vor Dienstag beendet sind, da laut GASAG Stördienst neue Leitungen verlegt werden müssen. Mein Vermieter will mir 1 (!) Elektroheizung zur Verfügung stellen und die Stromkosten hierfür übernehmen. Aber dann habe ich immer noch keine Kochmöglichkeit und Warmwasser. Und außerdem sind dei Zimmer 3,60 hoch-ich glaube nicht, daß da ein Elektroheizer reicht und mein Sohn hat Grippe!
Meine Frage: Habe ich das Recht darauf in ein Hotelzimmer zu ziehen?Oder wieviel Mietminderung steht mir zu? und wie wird das berechnet? (von Nettokaltmiete - also ohne BK oder wie?)
Bitte schnell antworten! Danke!

Antworten

antwort von administrator am
Die Angelegenheit wird auch nicht besser, wenn man den gleichen Sachverhalt noch einmal postet!

Hör entlich auf zu jammern und handle wie ein erwachsener Mensch.

antwort von administrator am
Aha, jetzt weiß ich warum dich keiner bei sich unterkommen lässt!

Pfui, Pfui, Pfui, Pfui, Pfui, Pfui, Pfui, Pfui, Pfui und nochmal Pfui

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung
Mietminderung bei kaltem Fußboden EG??
Mietvertrag DDR, Mietminderung
Mietminderung BGB-Grundsatzentscheidung
Wohnungsmängel und Mietminderung