gefragt von administrator am 30.11.1999

Unterverträge bei 2 Mietern?

hallo, vielleicht hat jemand in folgendem Fall einen Tipp für mich.....

möchte mit einer Kollegin gewerbliche Räume anmieten. Da wir als gleichberechtigte Mieter gesamtschuldnerisch haften (d.h. wenn sie auszieht und kein Geld hat, zahle ich gesamt) würde ich mich gerne gegenüber meiner Kollegin absichern. Gibt es da "Unterverträge"? bzw. wenn ich entsprechendes aufsetze ist das dann rechtsgültig?lg
Stichwörter: mietern + unterverträge

Antworten

antwort von Susanne am
Meinst Du das Innenverhältnis?
Für den Fall, dass sie zahlungsunfähig ist und Du dann den Teilbetrag zurückfordern kannst?

antwort von kleeblatt am
ja, das meine ich. Wenn ich also quasi einen Vertrag zwischen uns (den 2 Mietern) aufsetze, und nach Unterschrift dieser im Streitfall auch Gültigkeit hat?

antwort von Susanne am
Ja, natürlich kannst Du da einen Vertrag aufsetzen, der gültig ist, z.B. eine fifty/fifty Regelung etc.

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