Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei Einzug in die Wohnung war diese ein Neubau jedoch alle Wände lediglich mit einer nicht deckenden weißen Grundierung versehen. Folglich wurde direkt auf die Wand gestrichen (Strukturfarbe Rauhputzoptik helles creme) sowie im Kinderzimmer eine gelbe Tapete angebacht.
Im Laufe der Zeit entstanden große Risse in den Wänden, diese wurden dem Vermieter gezeigt, es handle sich eben um einen Altbau und die Wände würden arbeiten.
Aufgrund dessen Auszug nach nur 1 Jahr.
Es bestand ein Standard Mietvertrag mit dem Vermerk "bei Auszug besenrein zu übergeben"[/b:53da9]. Für unser Verständnis heißt das Ausräumen, sauber machen und fertig.
Jetzt verlagt der Vermieter, daß die Strukturfarbe von den Wänden entfernt werden soll, weiß gestrichen werden soll, die Tapete entfernt werden soll.
Was bringt es aber alles zu entfernen und neu zu streichen ohne daß die Risse in den Wänden vorher durch den Vermieter repariert wurden?
Wer ist nun im Recht? Müssen wir uns die Arbeit machen?
Für Eure Hilfe danken wir

1 Kommentar zu „Übergabe Mietwohnung/Wandfarbe und Tapete”

Susanne Experte!

Bei einer mietvertraglich geregelten "besenreinen" Übergabe muss mit den Wänden gar nichts gemacht werden! Das sollte man dem VM mitteilen.

Den Rauputz würde ich allerdings als Einbau werten und der ist demnach zu entfernen, Rückbaupflicht des Mieters.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.