gefragt von administrator am 30.11.1999

fristlose Kündigung

Hallo,
also folgende Situation.
A schließt zum 01.08 einen Mietvertrag ab. Angenommen A bekommt jetzt eine Zusage für ein Studienplatz der 700 km entfernt liegt. Kann A eine fristlose Kündigung durchsetzen?

Danke im vorraus für Antworten.
Stichwörter: fristlose + kündigung

Antworten

antwort von Der_Mario am
Eine fristlose Kündigung ist nur bei grober Verletzung der Pflichten aus den Mietvertrag möglich.

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