gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten bei Auszug aus Wohngemeinschaft?

Hallo zusammen,

ich hab mit einer Freundin eine Wohngemeinschaft gegründet und wir haben die Wohnung beide zum 31.08.2007 gekündigt. Ich bin direkt ausgezogen, sie wohnt weiterhin dort bis August. Meine Frage ist, da ich nun wegen der Frist bis August noch Miete zahlen muss, ob ich die Nebenkosten ebenfalls noch tragen muss?!

Ich verbrauche weder Wasser, noch benötige ich den Hauswart oder nutze die Gemeinschafts-Antennenanlage, welche unter den Betriebskosten aufgeführt sind.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.


Gruss Sabrina
Stichwörter: auszug + nebenkosten + wohngemeinschaft

Antworten

antwort von Susanne am
Ja, gehört zu den Pflichten des MV!

antwort von Der_Mario am
Der Mietvertrag besteht ja weiter. Ob Du tatsächlich dort wohnst oder nicht, ist irrelevant.

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