gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkürzung bei Ausfall des Lichts??

Titel: Mietkürzung bei Ausfall des Lichts??
Hallo!!!

Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich wohne in einer WG, in
meinem Zimmer läßt sich das Fenster nicht mehr schließen, die Tür
klemmt, das Licht ist kaputt und an einem Schrank ist die Tür kaputt.

Weiterhin ist keine Klingel vorhanden, im Treppenhaus gibt es offene
Kabel und die Mülltonnen sind in einem Raum der nicht abschließbar
ist und somit das komplette Treppenhaus stinkt.

Die Punkte im zweiten Absatz (offene Kabel, Mülltonne, Klingel usw.)
waren schon seit dem Einzug (vor 3 Monaten) so, da das Treppenhaus
eine Baustelle ist.

Ich habe meinem Vermieter geschrieben, dass ich keine Nebenkosten (65
Euro) mehr bezahlen werde und die Kaution (350 Euro) mit der
Kaltmiete (180 Euro) verrechnen werde.

Meine Frage ist nun, kann ich das so machen oder kann er mir dann
gerichtlich irgendwas wollen.

Wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen lieben Dank,

Anja
Stichwörter: ausfall + lichts + mietkürzung

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