gefragt von administrator am 30.11.1999

Schloss an Balkontür, zahlt Vermieter?

Hallo!
Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss und hat einen Balkon zur Straße hin (für eventuelle Einbrecher also leicht zu erreichen). Daher möchte ich gern ein Schloss in die Balkontür einbauen. Kann ich das dem Vermieter in Rechnung stellen oder muss ich die Kosten selbst übernehmen? Falls ich die Kosten tragen muss, muss ich dem Vermieter über den Einbau informieren?
Viele Grüße, Jana Struß
Stichwörter: balkontür + schloss + vermieter + zahlt

Antworten

antwort von Der_Mario am
Einen Anspruch auf zusätzlichen Einbruchsschutz hast Du gegenüber dem Vermieter leider nicht. Eine Nachrüstung an der Terrassentür (auch wenn sie sachgerecht und empfehlenswert ist) wirst Du selbst zahlen müssen.

Allerdings: fragen kostet nichts. :wink:

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