gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung verjährt? Oder sowieso falsch?

Hallo,

ich habe mir den Paragraphen im BGB zwar durchgelesen möchte aber doch nochmal nachfragen.

Meine Mutter wohnte in einer Seniorenanlage in einer kleinen Wohnung. Sie verstarb am 29.03.2006 und wir kündigten die Wohnung sofort, so dass der Mietvertrag noch bis zum 31.05.2006 lief. Da es einen Nachmieter gab wurde die Übergabe der Wohnung zum 14.05.2006 gemacht und der Nachmieter zog auch sofort ein. Also endete das Mietverhältnis an dem Tag.

Die Nebenkostenabrechnung ist nun am 13.06.2007 bei uns eingegangen. Selbst wenn das Mietverhältnis noch bis zum 31.05.2006 bestanden hätte ist die Nebenkostenabrechnung nun verjährt oder nicht? Es sind ja über 12 Monate seit Beendigung des Mietverhältnisses.

Zweites Problem:
Sie wollen eine Nachzahlung von über 330 Euro für die drei Monate, die meine Mutter noch dort gewohnt hat. Bis zur Weitervermietung wurde weder geheizt noch Wasser gezapft. Wobei das ja noch ginge.

Jetzt präsentieren sie uns eine Betriebskostenabrechnung von über 1200 Euro jährlich die auf die Mieter umlagefähig sei.

Bei Abschluss des Mietvertrages wurde eine Nebenkostenpauschale von monatlich 90 Euro vereinbart, die gerade mal die Heizkosten und das Wasser deckt, wie sich herausgestellt hat. Von dieser Betriebskostenumlage war nie die Rede. Die Vermieter haben das verschwiegen und in Kauf genommen, dass jährlich grundsätzlich 1200 Euro nachgezahlt werden müssen.

Hätte die Vorauszahlung nicht von vornherein höher sein müssen? So dass diese Summe gedeckt ist plus Heizungskosten?

So empfinde ich das als Betrug.

Ausserdem haben sie den Anteil für 2006 auf volle 5 Monate gerechnet obwohl das Mietverhältnis ja Mitte Mai beendet war.

Viele Grüsse
Sabsa

Antworten

antwort von Der_Mario am
Hallo Sabsa.

Für eine eventuelle Verjährung der Forderungen aus der NKA ist das Ende des Mietverhältnisses irrelevant, entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in der Regel ist der mit dem Kalenderjahr identisch. Wie das bei Deiner Mutter geregelt war, kannst Du aus ihrem Mietvertrag entnehmen.
Nach Ende des [i:f6297]Abrechnungszeitraums [/i:f6297]hat der Vermieter ein Jahr Zeit für die Abrechnung.
Die Kündigungsfrist läuft übrigens bis zum 30.06., nicht nur bis 31.05.
Ab wann läuft denn der Mietvertrag des Nachmieters? Das wäre dann entscheidend dafür, für welchen Zeitraum bei Euch die Nebenkosten abgerechnet werden können.

antwort von Sabsa am
Hallo nochmal,

also, nachdem ich mir jetzt einige Beiträge durchgelesen habe bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der Vermieter bis 31.12.2007 Zeit hat mit der NK-Abrechnung, diese also nicht verjährt ist, korrekt?

Aber was ist mit den Betriebskosten? Wie gesagt, er bot die Wohnung mit 90 Euro NK-Vorauszahlung an und wusste da schon, dass auf jeden Fall jährlich noch mindestens 1200 Euro Nachzahlung für Betriebskosten fällig werden.

LG
Sabsa

antwort von Der_Mario am
Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten.

BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 195/03

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