gefragt von administrator am 30.11.1999

Reparaturen nach Auszug??

Hallo,
wir sind in März ausgezogen, der Vermieter hat dass die Wohnung inspiziert und unterschrieben dass sie ok war. Trotzdem, hat im nachhinein (ohne dass er uns fragt/bescheid sagt) Reparaturen in Höhe von ca. 700€ beantragt. Heute schickt er uns die Rechnung und sagt dass WIR dafür zuständig sind.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich in die Zeitung mal von einem vergleichbaren Fall gelesen, den Gerichtsbeschluss lautete dass (meine Formulierung) "einmal die Wohnungsübergabe vom Vermieter unterschrieben, darf keine Reparaturkosten mehr verlangen". Ist dass richtig? Und wie kann diesen Beschluss finden?

Vielen Dank!
Stichwörter: auszug + reparaturen

Antworten

antwort von cristina am
Ich habe jetzt im Vertrag geschaut und steht:

"Die Kaution dient nach Auszug des Mieters zur Renovation bzw. zur Abgeltung von Schäden."

Für die Reparaturen hat er sich schon aus der Kaution "bedient", heisst es wir haben schon das Geld verloren?

antwort von Der_Mario am
Wenn er bei der Wohnungsübergabe im Protokoll bestätigt hat, dass keine Schäden erkennbar sind, kann er nur dann Reparaturkosten von Euch verlangen, wenn es sich um sogenannte "versteckte Mängel" handelt.
Um was für Reparaturen handelt es sich denn?

Verlange von Deinem Vermieter die Rückzahlung der Kaution. Die Rechtsprechung billigt dem Vermieter im allgemeinen etwa sechs Monate zur Prüfung möglicher Ansprüche zu. Aber selbstverständlich darf er nur [i:32b54]berechtigte[/i:32b54] Forderungen von der Kaution abziehen.

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