gefragt von administrator am 30.11.1999
Nachträglich Reinigungsgebühr und Parkett ausbessern?
Hallo zusammen,ich habe folgendes Problem. Ich bin mit meiner damaligen Freundin im Juli.06 in eine neue Wohnung zusammengezogen.
Kurz: wir haben uns getrennt und im Februar 07 sind wir wieder ausgezogen.
Im Übernahmeprotokoll wurde fesgehalten, dass das Parkett im Wohnzimmer Druckstellen auf einer Fläche von 20X30cm hat.
Nach etlichem nachfragen, was mit dem Mietkautionskonto ist, kommt der Vermieter jetzt auf die Idee (1,5 Monate später) eine Reinigungspauschale von 100Euro einzuverlangen (stand im Mietvertrag (bei nichterfüllung). Die Wohnung haben wir aber gereinigt!) und für die Reperatur des Parketts 360Euro zu verlangen.
Ich verstehe es nicht, für die Abnutzung zahle ich doch miete oder gillt das bei 8 Monate mietdauer nicht?
Ich hab keine Ahnung was zu tun ist, da er schon mit Rechtsanwalt droht...... Danke für eure Hilfe....
Antworten
antwort von Der_Mario am
Richtig, für die Abnutzung zahlst Du die Miete.Zitier bitte mal die Klausel bzgl der Reinigungspauschale.
antwort von daniels am
Zitat: "Die Wohnung ist bei Auszug der Mieterin (das sind wir gewesen) im gereinigten Zustand, (Fenster geputzt, Oberböden und sanitären Anlagen einschließlich Wandfliesen) an den Vermieter zurück zu geben. Kommt die Mieterin ihren Verpflichtungen nicht nach, zahlt sie für die Endreinigung der Wohnung einen Betrag von 100 Euro."
antwort von Der_Mario am
Wenn die Wohnung von Euch gereinigt wurde, kann er nicht zusätzlich die Reinigungsgebühren verlangen. Ließe sich das ggf. nachweisen (Fotos, Zeugen, Übernahmeprotokoll)?Der Vermieter kann nur solchen Schaden geltend machen, der über das Maß der üblichen Nutzung hinausgeht.
"Druckstellen" klingt für mich aber nach normalen Gebrauchsspuren. Und dafür hast Du ja die Miete gezahlt.
Mahne bei ihm schriftlich die Auszahlung der Kaution an. (Achtung: er hat 6 Monate Zeit)
antwort von daniels am
Im Übernahmeprotokoll gibt es keinen Vermerk, dass die Wohnung nicht gerenigt wurde und er hat das auch nicht bemängelt, weil ja auch nichts zu bemängeln war. Für die Reinigung gibts Zeugen, weil wir halt beim Auszug mit vielen Leuten da waren. Für was darf der Vermieter eigentlich das Mietkautionskonto einbehalten? Für solche Geschichten (Reinigung und Reparaturen im Parkett) oder nur für Nebenkostenabrechnung etc.?
antwort von Der_Mario am
Soweit ich weiß darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Anteil der Kaution einbehalten, um Schönheitsreparaturen (bei wirksamer Abgeltungsklausel) und die Nebenkostenabrechnung "abzusichern" und später zu verrechnen. Für solche Dinge, wie Du beschrieben hast, wäre das prinzipiell wohl auch zulässig.Allerdings muss er natürlich belegen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Seine Forderungen sehe ich aber als nicht berechtigt an.
antwort von Immobilienwirt am
Nur noch ergänzend:Mann muss bei der Kaution zwischen dem freien und sozialen Wohnungsmarkt unterscheiden. Im Freien stellt die Kaution die Sicherheitsleistung des vermieters für Schäden, ausstehende Nebenkosten und Mieten dar.
Der Vermieter darf in deinem Fall die Kaution nur anteilig zurückbehalten, wenn zu erwarten ist, dass sich eine Nachzahlung aus der Beko-Abrechnung ergibt.
In deinem Fall ist das Abnahmeprotokoll die wichtigste Urkunde. Da wie du angibst keine weiteren Vermerke darauf verzeichnet wurden, hätte dein Vermieter eine entsprechende Frist (Nachfrist) einräumen müssen, um entsprechende Mängel abzustellen.
Da aber keine Vermerke auf dem Abnahmeprotokoll verzeichnet sind, hat er kein Anrecht. Wenn er mit dem Anwalt droht ganz locker bleiben, da es ganz gut für dich ausschaut. Wenn du die Kaution zweck der angesetzten Reinigungspauschal und "Beschädigung" zurückbekommst, bleibt dir nur die Aufforderung der Zahlung und anschließende Klage auf Zahlung.
antwort von daniels am
Ok, das hat ersteinmal beruhigt. Danke zusammen!! Ich schreib mal, wie es ausgegangen ist. Gruß und Danke!
