gefragt von administrator am 30.11.1999

Welcher Verteilerschlüssel gilt wenn keine Regelung?

Hallo,

welcher Verteilerschlüssel gilt sofern nichts im Mietvertrag vereinbart!?

Mein Vermieter behauptet, dass für diesen Mietvertrag dann der Verteilerschlüssel gewählt wird, der in der allerersten Nebenkostenabrechnung angewandt wurde..

Ich bin da anderer Meinung, denn sofern nichts vereinbart, dann gilt für mich der gesetzliche und der ist nun mal in § 556 a BGB fest verankert...

Antworten

antwort von Der_Mario am
Richtig, wenn nichts vereinbart ist, muss gemäß § 556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Bei verbrauchsabhängigen Posten muss der Vermieter nach "billigem Ermessen" verteilen, was bedeutet, dass es einigermaßen gerecht zugehen muss.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Keine Nebenkostenabrechnung bekommen
Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit
Welche Frist gilt für die Vertragsanfechtung?
Einzelne Ameisen - Keine Wohnwertbeeinträchtigung
Hundehaltung, keine Sonderrecht für Rudeltiere !