gefragt von administrator am 30.11.1999

Recht auf Kopien/Abschriften der Belege?

Hat mein eigentlich ein Anrecht auf entsprechende Abschriften/Kopien der Belege zur Nebenkostenabrechung

oder besteht nur ein Recht auf Einsicht der Unterlagen beim Vermieter?
Stichwörter: belege + kopienabschriften + recht

Antworten

antwort von Der_Mario am
Du hast nur das Recht, die Belege einzusehen.
Wenn der Vermieter Dir Kopien zuschickt, ist das nur aus Kulanz, verpflichtet ist er dazu nicht.

antwort von kletti am
[quote="Der_Mario":f74c0]Du hast nur das Recht, die Belege einzusehen.
Wenn der <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> Dir Kopien zuschickt, ist das nur aus Kulanz, verpflichtet ist er dazu nicht.[/quote:f74c0] - Das ist Quatsch! Bitte keine Fehlinformationen verbreiten!

Zum Thema:

Anspruch auf Übersendung von Belegkopien besteht dann, wenn eine Belegeinsicht beim Vermieter dem Mieter nicht zuzumuten ist. (BGH, VIII ZR 78/05, Urteil vom 8.3.2006, WuM 2006, 200).
Beispiele für Unzumutbarkeit: Der Vermieter wohnt auswärts; die Vertragsparteien sind zerstritten; der Ort der Belegeinsicht nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, I-10 U 164/05, Urteil vom 22.6.2006, GE 2006, 1230).
Für Fotokopien der Belege kann der Vermieter nur je Euro 0,50 verlangen, weil er den Verwaltungsaufwand einer Belegeinsicht spart ([url:f74c0]http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/urteil_nebenkosten168-99.htm[/url:f74c0]). - Unter Berücksichtigung des Personal- und Sachaufwands des Vermieters ist eine Aufwandsentschädigung von Euro 0,25 je Kopie angemessen und ausreichend. (AG Hamburg-Barmbek, 816 C 361/03, Urteil vom 10.12.2003).

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