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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Meine Freundin und ich haben schon seit einiger Zeit Probleme mit unserem Vermieter. Nun wollten wir euch mal um euren Rat bitten in der Hoffnung, dass ihr uns weiterhelfen könnt.

Doch nun erst mal zu unsrer Geschichte:
Wir sind vor 7 Monate in unsere Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eingezogen. Unsere Wohnung liegt mit 4 anderen im 3 Stock über Büroräumen im 2ten und einem Billiardcaffee & Restaurant im 1ten Stock. Wegen der Büroräume ist die Haupttür im Erdgeschoss täglich geöffnet. Somit gelagt man ohne SChlüssel auch bis in den 3ten Stock vor unsere Wohnung.
Zum Zeitpunkt des Einzugs lagen 3 erhebliche Mängel vor. Zum einen wurde im Schlafzimmer ein Teil des Paketts durch die Vormieterin aufgeschwemmt und lag lose auf dem Boden herum. Zudem fehlte die komplette Zarke (Türrahmen), ebenfalls im Schlafzimmer, sodass wir auf den Backstein der Wand schauen können. Zu guter letzt vergaß die Vormietering den Haustürschlüssel und musste die Tür aufbrechen lassen. So konnte man unsere Wohnungstüre ohne Probleme mit 2 Fingern öffnen, egal ob abgeschlossen oder nicht.
Bevor wir einzogen wurde uns versichert, dass alle Arbeiten innerhalb von 2 Wochen pünktlich zum Einzug erledigt wäre. Dazu gehört neues Parkett, neue Zarke und neue Eingangstüre. Jedoch wurde weder bis zum Einzug noch bis heute die Mängel behoben. Erst vor 4 Tagen wurde das alte Parket eingeklebt, abgeschliffen und versiegelt. Die Zarke fehlt noch bis heute und die Wohnungseingangstüre wurde legiglich mit Holzleim an den gebrochenen Türrahmen angeklebt. Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass alle Mängel im Übergabeprotokoll eingetragen wurden.

Da wir lange Zeit ohne Parkett, Zarke und veschließbarer Eingangstür gelebt haben kürzten wir die Kaltmiete auf die Hälfte, was unser Vermieter auch akzeptierte.

Heute lag im Briefkasten ein Brief in dem stand, dass zwecks der erfolgten Reperaturen des Parketts wir ab sofort und sogar rückwirkend die volle Miete zaheln müssen!

Jetzt fragen wir uns ob sowas überhaupt legitim ist. Berücksichtigt man dass von 3 Mängeln lediglich 1 zufriedenstellend repariert und die Zarke wie auch die Eingangstür immernoch nicht repariert wurden, scheint uns das ganze nicht sehr fair.

Also stellen wir uns 2 Fragen:
1. Sollen wir trotz bestehender Mängel (Zarke + Eingangstür) die volle Miete zahlen?
2. Ist es legitim, dass wir rückwirkend die volle Miete zahlen müssen, obwohl die Mängel erheblich waren und teilweise immernoch sind?

Beachtet man die Tatsache, dass man jeden Werktag ohne Probleme unsere Eingangstür erreicht würden wir die Fragen sofort mit nein beantworten. Nur leider ist dies unsere erste gemietete Wohnung und wir sind uns nicht sicher wie weiter vergegangen werden muss.

So hoffen wir auf eure Meinung und Tips.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Stichwörter: rückwirkende + div + zahlung + gemind + mietmängel

5 Kommentare zu „div. Mietmängel + gemind. Mietzahlung =rückwirkende Zahlung?”

Der_Mario Experte!

Hallo Juman.

Ich hoffe mal, Ihr habt für das Akzeptieren der Mietminderung was schriftliches, denn mir kommen 50 % für etwas beschädigtes Parkett, eine fehlende Zarge und eine kaputte Wohnungstür etwas hoch vor.

Aber zu Deinen Fragen:
Selbstverständlich darf der Vermieter nicht rückwirkend volle Mietzahlung verlangen, denn der Mangel bestand ja (bzw 2 davon bestehen weiter).

Wenn immer noch 2 Mängel bestehen (Zarge und Wohnungstür) dürfte auch weiterhin eine Mietminderung möglich sein, zumindest was das nicht unerhebliche Sicherheitsproblem mit der Wohnungstür angeht. Ob eine fehlende Zarge dazu berechtigt, kann ich nicht sagen.
Schau mal hier im Forum in der Rubrik "Mietminderungstabelle" nach, vielleicht findest Du da was passendes.

Obwohl es für das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht gerade förderlich ist, wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, den Sachverhalt mit einem Fachanwalt oder wenigstens Deinem örtlichen Mieterverein zu besprechen.
Auch wenn Du das jetzt nicht hören möchtest, aber unberechtigt überhöhte Mietminderungen geben dem Vermieter einen Kündigungsgrund, schon allein deshalb wäre es sinnvoller, einen Experten aufzusuchen.

Juman

Guten Morgen und vielen Dank für deine Antwort.

Ich hab mich gestern Abend noch ein bischen informiert und mir folgende Lösung zurückgelegt: Werde unserem Vermieter vorschlagen für die restlichen 7 Monate 20% der Miete nachzuzahlen. Dann hätten wir 70% (50%+20%) der Miete gezahlt und eine Mietminderung von 30% zurückbehalten. Weiterhin erwägen wir eine Mietminderung von 20% bis die restlichen Mängel behoben wurden.

Das scheint für uns ganz fair und beide Parteien haben ihr Gesicht gewahrt.

Trotzdem wollte ich heute nochmal unserm Mieterverein hier im Ort einen besuch abstatten und mich mal beraten lassen. Dazu noch eine Frage: Ist es grundsätzlich lohnend einen Mieterverein aufzusuchen oder sind nicht alle empfehlenswert? In unserem Falle wäre es der Mieterverein für den Wetteraukreis. Habt ihr da schon Meinungen drüber gehört?

Vielen Dank nochmal für die Antwort.

MfG
Juman

Der_Mario Experte!

Das scheint für uns ganz fair und beide Parteien haben ihr Gesicht gewahrt.[/quote:1805b]
Zumindest wäre es ein Entgegekommen von beiden Seiten, wenn sich der Vermieter drauf einlässt. Ist auf jeden Fall für das Vertrauensverhältnis positiv.
Aber die Forderung nach kompletter Nachzahlung ist absurd, erst recht mit der Begründung, dass der Mangel ja nun behoben sei. Er hat bestanden, das ist das einzige was hier relevant ist. Es ist sogar ohne Bedeutung, ob der Grund für die Minderung ein Verschulden des Vermieters ist oder nicht.

Wie gesagt, ich kann nicht beurteilen, inwieweit die Mietminderung berechtigt war bzw die geplante Minderung angemessen ist. Das müsstest Du mit einem Experten abklären.

Zu Mietervereinen kann ich Dir leider nichts sagen, da habe ich noch keine eigenen Erfahrungen gemacht. Aber es ist da wohl wie überall, es gibt positive und negative Meinungen über die.

Endu Profi

Mietverein ist ne gute Idee! Ich zumindest habe positive Erfahrungen gemacht.

Aber davon mal abgesehen, würde ich den Vorschlag dem Vermieter schriftlich unterbreiten. Dann mal sehen wie er reagiert.

Die beiden anderen noch offenen Posten auf alle Fälle nochmals schriftlich anmahnen bzw. melden. Dazu gleich auch Mietminderung ankündigen, 20 % kannste da meiner Meinung nach schon abziehen, allein schon wg. dem Sicherheitsrisiko der Wohnungstüre. Zuzüglich kannst du ja dann je nach dem wie er sich zu deinem Vorschlag stellt bzw. gestellt hat, noch Miete bis zur vollständigen Reparatur der Mängel zurückhalten. Dieser Wert ist variabel. Würde auch mal so mit 20 % beginnen und dann siehste ja was geht. Tut sich nichts dann kannst du weiters erhöhen. Allerdings ist dieses Geld dann nach der vollständigen Reparatur an den VM auszubezahlen. Aber es ist ne Möglichkeit den Druck auf den VM weiters zu erhöhen.

Letztendlich kannst du dann noch nach Ankündigung die Mängel auf eigene Rechnung beseitigen lassen. Die fälligen Rechnungsbeträge ziehst du von der Miete ab.

Letztendlich ist es aber gut wenn du dir dazu professionellen Rat, beispielsweise bei einem Mieterbund einholst.

Ach ja noch was: Minderungen werden immer von der Bruttomiete also Kaltmiete zzgl. Nebenkosten berechnet.

Der_Mario Experte!

Noch ein Nachtrag zu Endu:
Wenn Du die beiden Mängel schriftlich anmahnst, solltest Du auch eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen. Vor allem bei der Wohnungstür das Argument mit der mangelhaften Sicherheit hervorheben.
Weise darauf hin, dass Du nach Ablauf der Frist die Schäden selbst beheben lassen wirst und die Rechnungsbeträge von der Mietzahlung einbehältst.

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