gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie ist eure Meinung dazu???

Hallo,

kleiner Denkfehler: das zitierte Urteil bezieht sich auf solch einen Mietvertrag, der einerseits ein befristetes Mietverhältniss regelt, darüber hinaus aber auch Regelungen zu einzuhaltenden Kündigungsfristen enthält. Dies ist bei euch ja gerade nicht der Fall.

Mit der Entscheidung im genannten Fall hatte das Gericht den Mietern zugestanden, durch die (im Formularvertrag nicht gestrichenen) Regelungen der Kündigungsfristen irritiert worden zu sein. Dies kann m. E. nicht auf die fehlende Streichung der Schriftform-Regelung übertragen werden. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem ein Gericht darünber befunden hat.

Daher halte ich den Mietvertrag jedenfalls hinsichtlich der Befristung für wirksam vereinbart, es besteht somit keine ordentliche Möglichkeit zu kündigungen.

Josh
Stichwörter: eure + meinung

Antworten

antwort von Maik1984 am
stimmt - wenn man es genauer betrachtet hast du recht.

Ok - dann erstmal vielen dank und wünscht uns viel glück.

Einen schönen Abend noch.

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