gefragt von administrator am 30.11.1999

Rücktritt vom Mietvertrag?

Erstmal: Bin neu hier. Liebes Hallo an alle!

Und ich habe da ein (ziemliches?) Problem: Habe vorgestern meinen Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben, in der ich offiziell ab 01. Juni wohnen sollte. Jetzt ist etwas passiert, da will ich an dieser Stelle nicht näher drauf eingehen, auf jeden Fall werde ich die Wohnung nicht beziehen können. Muss morgen meinen 'zukünftigen' Vermieter deswegen kontaktieren, aber würde mich gerne schon vorher etwas schlau machen, falls er kein Verständnis hat.

Gibt es eine Frist (14 Tage???), in der man problemlos vom Mietvertrag zurücktreten kann? Oder muss ich ggf. wirklich die vertraglich geregelten drei Monate Kündigungsfrist einhalten, wenn er sich quer stellt, obwohl ich gar nicht mal eingezogen bin?

Liebe Grüße
Anita
Stichwörter: mietvertrag + rücktritt

Antworten

antwort von Der_Mario am
Sinnvoll wäre eine einvernehmliche schriftliche Aufhebung des Mietvertrages, denn soweit ich weiß, gibt es bisher kein gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht bei Mietverträgen. Vielleicht ist ja auch in Deinem Mietvertrag irgendetwas darüber geregelt?

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