gefragt von administrator am 30.11.1999

Kosten für "Instandhaltung Gemeinschaftseigentum"

Hallo,

wir wohnen seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus (mit unterschiedlichen
Eigentümern). Unser MV beinhaltet eine Position "Instandhaltung Gemeinschaftseigentum", der wir beim Unterschreiben keine Bedeutung beigemessen haben. Für das Jahr 2006 werden uns für "Instandhaltung Gemeinschaftseigentum" 210,- Euro, die nicht näher definiert sind, berechnet. Wir vermuten, dass dies die malermässige Instandsetzung des Treppenhauses betrifft.
Frage: Können wir uns noch gegen diese Position im MV wehren und damit auch gegen diese Kosten?

MfG

Otto

Antworten

antwort von Susanne am
Instandhaltungskosten kann der Vermieter nicht, und auch nicht per Klausel, auf den Mieter umlegen. Die Klausel ist nichtig.

antwort von Der_Mario am
Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen somit nicht als Nebenkosten abgerechnet werden. Wenn das so im Mietvertrag steht, ist diese Klausel unwirksam.

In diesem Fall schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und diesen Posten mit oben genannter Begründung beanstanden.

Welche Posten überhaupt als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, steht in § 2 Betriebskostenverordnung ([url:887a1]http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html[/url:887a1]), auf den Du in Deinem Widerspruch ebenfalls hinweisen solltest.

Es können außerdem keine Fantasiebeträge abgerechnet werden, sondern diese müssen belegbar sein. Im Zweifelsfall habt Ihr immer das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen.

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