gefragt von administrator am 30.11.1999
Welche Rechte bei umfassender Sanierung wegen Hausschwamm ?
Wohne seit 10 Jahren zur Miete in einer sehr schönen aber auch recht teueren Altbauwohnung in HH. Jetzt wurde in 7 von 8 Wohnungen Hausschwamm festgestellt und eine Hausschwammsanierung angekündigt.Ich befürchte, dass jetzt eine Monatelange, umfassende Bautätigkeit einsetzt. Ende Mai wird erst mal das gesamte Haus eingerüstet... Was sind in dieser Situation meine Rechte in Richtung Mietminderung und zeitweiliger Auszug?
Konkreter gefragt:
Antworten
antwort von Susanne am
[quote="MieterUnterMietern":1d5c3]Konkreter gefragt:
[color=red:1d5c3]Bitte mal einen Fachbetrieb fragen, das hat nu nix mit Mietrecht zu tun![/color:1d5c3]
[color=red:1d5c3]Bei erheblicher Lärm und Schmutzbelästigung ist eine Mietminderung möglich, allerdings sollte die nicht ohne einen Fachanwalt gemacht werden, da eine Mietminderung, wenn zu hoch angesetzt, z.B. durchaus Wohnungsverlust nach sich ziehen kann.[/color:1d5c3]
[color=red:1d5c3]Ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, kommt eine 100% Mietminderung in Frage, wenn er sich selbst eine andere Bleibe sucht. Stellt der Vermieter eine Ersatzwohnung, die angemessen ist, kann auch keine Mietminderung vorgenommen werden. Umzugskosten und Renovierungs- und Säuberungskosten fallen grundsätzlich dem Vermieter zur Last.[/color:1d5c3]
[color=red:1d5c3]"Wann" wohl nicht- es gibt sicherlich zwischen Mieter und Vermieter andere Betrachtungswinkel, ab wann eine Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Grundsätzlich fehlt tatsächlich der Tip eines Fachmanns, was man sich unter einer Schwammsanierung vorzustellen hat![/color:1d5c3][/quote:1d5c3]
