gefragt von administrator am 30.11.1999

Bezahlung nach erhalt der Abrechnung?

Hallo!

Habe am [b:c862f]07.05.07[/b:c862f] meine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt,
von einer Wohnung, wo ich seit Dez 05 schon nicht mehr gewohnt habe, und seit Anfang Februar beireits die neuen Mieter schon drin gewohnt haben incl. Komplettumbau dieser!
Dennoch musste ich, aufgrund der Kündigungsfrist bis einschließlich Februar noch Miete zahlen und die Nebenkosten.

Ich bin viel auf Montage, und selten zu Hause, deshalb kann ich die Höhe der Nachzahlung (von Nov 04 - Feb 05) nicht verstehen (438,-Euro), vorallem weil ich allein dort gelebt habe. Ich muss dazu sagen, das ich das Jahr davor nur 217 Euro für 12 Monate bezahlt habe. So wie ich bereits erlesen konnte, liegt dies an einem Verteilungsschlüssel, der in den Wintermonaten extrem hoch ist.

Aber mein eigentliches Problem ist, das ich das bis zum [b:c862f]18.05.07[/b:c862f] zu bezahlen habe, ansonsten steht wie im Jahr davor schon ihr Anwalt mit schreiben und Mahnungen vor der Tür!

Was kann ich also tun?

MfG MariBo
Stichwörter: abrechnung + bezahlung + erhalt

Antworten

antwort von Susanne am
Entweder Du kannst nachweisen, dass die Abrechnung nicht in Ordnung ist oder Du zahlst.
Du kannst entweder die Abrechnung selbst prüfen und Einsicht in die Belege verlangen oder Du lässt von einem Anwalt prüfen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkosten Abrechnung
Heizen, 3 von 3; Verbrauchabhängige Abrechnung
Korrektur einer fehlerhaften Abrechnung?
Fehlen oder verspätete Abrechnung
Fälligkeit der Abrechnung