gefragt von administrator am 30.11.1999

Entschädigung für erhöhte Aufwendungen bei Mieterwechsel

Hallo,

wir beabsichtigen aus unserer jetzigen Wohnung auszuziehen und haben folgende Klausel im Mietvertrag:

[quote:e9a93]Bei Lösung des Mietverhältnisses innerhalb der ersten drei Jahre [...] verpflichtet sich der Mieter, mit Rücksicht auf die erhöhten Aufwendungen, welche dem Vermieter durch öfteren Wechsel der Mietpartei entstehen, eine einmalige Entschädigung zu leisten, und zwar
[b:e9a93]bei Auszug innerhalb des 1. Mietjahres in Höhe einer Monatsmiete,
bei Auszug innerhalb des 2. Mietjahres in Höhe von zweidrittel einer Monatsmiete,
bei Auszug innerhalb des 3. Mietjahres in Höhe einer halben Monatsmiete.[/b:e9a93][/quote:e9a93]

Ist eine solche Klausel rechtens?

Vielen Dank,
HugoEgon

Antworten

antwort von Susanne am
Ich denke nicht- gern wird sowas dann von der Kaution abgezogen, da muss der Mieter dann auf Zahlung der Kaution klagen.

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