gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung von Untermietvertrag

Mein Fall ist etwas komplieziert....

Ich habe zum 1.2.2007 eine Ladenhälfte untergemietet.Mein Vermieter darf aber laut seines Vertrag nicht Untermieten.
Aber ich war froh sehr günstig an ein Laden zu kommen.

Nun steht in dem Untermietvertrag es gelten die gesetztlichen Fristen.Tun sie das auch wo der Laden garnicht untervermietet werden darf?

Ich möchte den Laden wieder kündigen und möchte wissen zu wann.
Stichwörter: kündigung + untermietvertrag

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antwort von Der_Mario am
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