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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im April eine Betriebskostennachzahlung von meinem ehemaligen Vermieter erhalten.

Wir zogen am 09.01.2006 aus und sollen nun für den Zeitraum vom 01.01. - 09.01.06 sage und schreibe 157 Euro nachzahlen! Das erscheint mir viel zu hoch im Vergleich zu Vorjahresabrechnungen.

Auf der Abrechnung ist aber der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2006 - 31.12.2006 und mein Nutzungszeitraum vom 01.01.06 - 09.01.06 im Kopf des Schreibens.
Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum des ganzen Jahres 2006 anrechnen obwohl ich im Januar 2006 ausgezogen bin?

LG
Michael

13 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung für ein Jahr, obwohl Auszug im Jan.”

Der_Mario Experte!

Auf der Abrechnung ist aber der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2006 - 31.12.2006 und mein Nutzungszeitraum vom 01.01.06 - 09.01.06 im Kopf des Schreibens.
Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum des ganzen Jahres 2006 anrechnen obwohl ich im Januar 2006 ausgezogen bin?[/quote:7105c]
Selbstverständlich darf er das nicht! Wenn Du nur noch ein paar Tage dort gewohnt hast, muss er den Betrag entsprechend anpassen.

mikhael

Danke erst einmal. Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt:

Ich habe jetzt im April 2007 eine Nachforderung für die Zeit vom 01.01.06 - 09.01.06 erhalten. Die Abrechnung selbst ist auf den Abrechnungszeitraum 01.01.06-31.12.06 ausgestellt. Darunter steht mein Nutzungszeitraum vom 01.01.06-09.01.06.

Mir geht es jetzt um die Frist bei der Nachforderung. Theoretisch hätte der Vermieter mir doch die Abrechnung spätestens am 09.01.2007 zukommen lassen müssen, denn mein letzter Tag war eben der 09.01.07. Kann er aber so abrechnen, als wäre ich quasi ein Mieter bis Ende des Jahres 06 gewesen? Ich dachte, es gibt eine Frist von einem Jahr bei den Abrechnungen?

LG
Michael


Auf der Abrechnung ist aber der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2006 - 31.12.2006 und mein Nutzungszeitraum vom 01.01.06 - 09.01.06 im Kopf des Schreibens.
Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum des ganzen Jahres 2006 anrechnen obwohl ich im Januar 2006 ausgezogen bin?[/quote:ae5de]
Selbstverständlich darf er das nicht! Wenn Du nur noch ein paar Tage dort gewohnt hast, muss er den Betrag entsprechend anpassen.[/quote:ae5de]

Der_Mario Experte!

Das ist leider nicht so. Die Jahresfrist bezieht sich auf die Abrechnungsperiode. Wenn also wie bei Dir der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch ist, hat der Vermieter bis zum 31.12. Zeit, unabhängig davon, wann Du ausgezogen bist.

mikhael

Also hat er das Recht die Kosten der gesamten Anlage für das ganze Jahr 2006 auf mich umzulegen, obwohl ich nur bis 09.01.06 drin gewohnt habe?
Das ist doch nicht gerecht! Vor allem finde ich die Höhe von 157 Euro immens hoch. 6 mal mehr Wasser als im Vorjahr, 4 mal mehr Heizung?

LG
Michael

Das ist leider nicht so. Die Jahresfrist bezieht sich auf die Abrechnungsperiode. Wenn also wie bei Dir der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch ist, hat der Vermieter bis zum 31.12. Zeit, unabhängig davon, wann Du ausgezogen bist.[/quote:2d681]

Der_Mario Experte!

Also hat er das Recht die Kosten der gesamten Anlage für das ganze Jahr 2006 auf mich umzulegen, obwohl ich nur bis 09.01.06 drin gewohnt habe?
Das ist doch nicht gerecht! Vor allem finde ich die Höhe von 157 Euro immens hoch. 6 mal mehr Wasser als im Vorjahr, 4 mal mehr Heizung?
[/quote:9ec57]
Nein, jetzt hast Du mich falsch verstanden.
Er darf natürlich nur für den Zeitraum abrechnen, in dem Du auch dort gewohnt hast bzw der Mietvertrag bestand.
Er hat aber nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in Deinem Fall das Jahr 2006) ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

Wenn die 157 € für das gesamte Jahr gelten, muss er das ganze selbstverständlich auf die Zeit umrechnen, in der Du dort gewohnt hast.

mikhael

Gar nicht so einfach, daß Problem zu beschreiben.
Er rechnet auch auf die 9 Tage im Jahr 2006 um, aber die Berechnungsgrundlage der ganzen Abrechnung steht auf dem ganzen Jahr 2006. Dies würde bedeuten, daß ich an den Kosten 2006 beteiligt werden soll, obwohl ich längst nicht mehr da gewohnt habe? Die 157 Euro bezieht er nur auf die 9 Tage! Das habe ich sonst für das ganze Jahr bezahlt!

Ich habe schon Einspruch erhoben, sie bestehen aber weiterhin auf die Nachzahlung. Was kann oder soll ich tun?

Also hat er das Recht die Kosten der gesamten Anlage für das ganze Jahr 2006 auf mich umzulegen, obwohl ich nur bis 09.01.06 drin gewohnt habe?
Das ist doch nicht gerecht! Vor allem finde ich die Höhe von 157 Euro immens hoch. 6 mal mehr Wasser als im Vorjahr, 4 mal mehr Heizung?
[/quote:dab1f]
Nein, jetzt hast Du mich falsch verstanden.
Er darf natürlich nur für den Zeitraum abrechnen, in dem Du auch dort gewohnt hast bzw der Mietvertrag bestand.
Er hat aber nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in Deinem Fall das Jahr 2006) ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

Wenn die 157 € für das gesamte Jahr gelten, muss er das ganze selbstverständlich auf die Zeit umrechnen, in der Du dort gewohnt hast.[/quote:dab1f]

mikhael

Noch einmal konkret:

Die Berechnungsgrundlage für meinen Anteil (01.01.-06 - 09.01.06) ist das ganze Jahr 2006. D.h. das dementsprechend die Multiplikatoren bei der Rechnungsaufstellung hoch sind, da wir 2006 ein sehr kaltes Jahr hatten.

Welche Methode der Berechnung müsste angewandt werden? Sollten hier nicht besser Schätzungen gemacht werden oder gar das Jahr 2005 als Berechnungsgrundlage dienen?

So, jetzt hoffe ich, daß wir uns verstehen <!-- s:? --><!-- s:? -->

Der_Mario Experte!

Der Vermieter darf die Kosten natürlich nur anteilig für den Zeitraum umlegen, in dem Du dort gewohnt hast.

Der Vermieter bekommt seine Rechnungen für Wasser, Grundsteuer usw. für ein Jahr. In der Regel bezieht sich das auf das Kalenderjahr, deshalb entspricht die Abrechnungsperiode auf den Nebenkostenabrechnungen meistens dem Kalenderjahr.
Um korrekt abrechnen zu können, muss der Vermieter auf der NKA diese Jahressummen angeben, und in Deinem Fall muss er dann aber von 365 Tagen auf 9 Tage herunter rechnen.

Korrekterweise müsste er rechnen: Gesamtkosten / 365 Tage * 9 Tage.

Hast Du nach Deinem Widerspruch gegen die NKA eine schriftliche Antwort Deines Vermieters bekommen, oder war das nur eine mündliche Aussage, dass sie auf die Zahlung bestehen?

Sollten hier nicht besser Schätzungen gemacht werden oder gar das Jahr 2005 als Berechnungsgrundlage dienen?[/quote:6c492]
Nein. Als Berechnungsgrundlage können nur tatsächlich entstandene und belegbare Kosten dienen, und keine Schätzungen oder Vorjahreswerte.

mikhael

Bisher hat er schriftlich geantwortet, nur aber ein Schreiben der Ablesefirma beigefügt, wie meine Heizkosten zustande kommen. Dann am Ende des Schreibens bitten sie um Begleich der Rechnung aber ohne Frist.

Er rechnet schon auf 9 Tage um, die Multiplikationsfaktoren beziehen sich aber auf den Verbrauch des Jahres 2006. Kann es sein, daß man 157 Euro für nur 9 Tage nachzahlen muss? Mir ist das zu hoch, denn schliesslich waren wir schon am 03.01.06 nicht mehr in der Wohnung.

LG
Michael

Der Vermieter darf die Kosten natürlich nur anteilig für den Zeitraum umlegen, in dem Du dort gewohnt hast.

Der Vermieter bekommt seine Rechnungen für Wasser, Grundsteuer usw. für ein Jahr. In der Regel bezieht sich das auf das Kalenderjahr, deshalb entspricht die Abrechnungsperiode auf den Nebenkostenabrechnungen meistens dem Kalenderjahr.
Um korrekt abrechnen zu können, muss der Vermieter auf der NKA diese Jahressummen angeben, und in Deinem Fall muss er dann aber von 365 Tagen auf 9 Tage herunter rechnen.

Korrekterweise müsste er rechnen: Gesamtkosten / 365 Tage * 9 Tage.

Hast Du nach Deinem Widerspruch gegen die NKA eine schriftliche Antwort Deines Vermieters bekommen, oder war das nur eine mündliche Aussage, dass sie auf die Zahlung bestehen?

Sollten hier nicht besser Schätzungen gemacht werden oder gar das Jahr 2005 als Berechnungsgrundlage dienen?[/quote:8ce5d]
Nein. Als Berechnungsgrundlage können nur tatsächlich entstandene und belegbare Kosten dienen, und keine Schätzungen oder Vorjahreswerte.[/quote:8ce5d]

Der_Mario Experte!

Bisher hat er schriftlich geantwortet, nur aber ein Schreiben der Ablesefirma beigefügt, wie meine Heizkosten zustande kommen.[/quote:783fe]
Für welchen Zeitraum hat die Firma denn abgelesen? Vermutlich doch für das gesamte Jahr?
Hat Dir Dein Vermieter den Abrechnungsbeleg der Firma zugeschickt? Wenn nicht, lass Dir die Abrechnung dieser Firma zeigen; Du hast ein Recht darauf, diese Belege einzusehen. Da Du ja die Richtigkeit der NKA anzweifelst, wäre das sogar ganz sinnvoll.

mikhael

Hallo Mario,

ich will erst einmal Danke sagen, für die Mühe, die Du Dir machst, leider nicht mehr so oft anzutreffen.

Zur Abrechnung möchte ich die Details zeigen:

Abrechnungszeitraum: 01.01.06 - 31.12.06, entspricht: 365 Tage und 1000 Promilleanteile.

Ihr Nutzungszeitraum: 01.01.2006 - 10.01.06, entspricht 10 Tage und 55 Promille-Anteile.

Gesamtkosten für das Jahr 2006: 68 301,38 Euro

Heizung 53 766,85 Euro davon 50 % Grundkosten = 26 883,43 Euro
und 50 % Verbrauchskosten = 26 883,43 Euro

Warmwasser 14.534,53 Euro davon 30 % Grundkosten = 4360,36 Euro
und 70 % Verbrauchskosten = 10 174,17 Euro


Heizung
Grundkosten: 26 883,43 Euro/5177,51 qm = 5,192347 x 80,90 qm (meine Wohnfläche) x 55/1000 = 23,10
Verbrauchskosten: 26 883,43 Euro/10596,2 Stricheinheiten = 2,537081 x 41,2 (meine Werte laut Zwischenablesung) = 104,53 Euro

Warmwasser
Grundkosten: 4 360,36 Euro/5177,51 qm =0,842173 x 80,90 qm x 10/365 = 1,87 Euro

Verbrauchskosten: 10 174,17 Euro / 1630,87 Kubikmeter = 6,238492 x 6,35 (meine Einheiten in Kubik laut Zwischenablesung) = 39,61 Euro

Nutzerwechselgebühr: 15,35 Euro

So sieht die Abrechnung aus.

LG
Michael





Bisher hat er schriftlich geantwortet, nur aber ein Schreiben der Ablesefirma beigefügt, wie meine Heizkosten zustande kommen.[/quote:bfd85]
Für welchen Zeitraum hat die Firma denn abgelesen? Vermutlich doch für das gesamte Jahr?
Hat Dir Dein Vermieter den Abrechnungsbeleg der Firma zugeschickt? Wenn nicht, lass Dir die Abrechnung dieser Firma zeigen; Du hast ein Recht darauf, diese Belege einzusehen. Da Du ja die Richtigkeit der NKA anzweifelst, wäre das sogar ganz sinnvoll.[/quote:bfd85]

Der_Mario Experte!

Diese Abrechnung ist ja leider etwas unübersichtlich. Aber wenn ich das richtig überblicke, ist da korrekt abgerechnet worden.

Bei den Grundkosten für Heizung hat er den Promilleanteil berücksichtigt, bei den Grundkosten für Warmwasser den Anteil der Tage.
Wenn ich mal davon ausgehe, dass 10596,2 Einheiten bzw 1630,87 Kubikmeter der jeweilige Gesamtverbrauch für das Jahr ist, dann ist auch das meiner Meinung nach korrekt anteilig abgerechnet.

Lediglich bei der Nutzerwechselgebühr kann ich nicht so pauschal antworten. Wenn in Deinem Mietvertrag unter &quot;Nebenkosten&quot; ausdrücklich vereinbart wurde, dass Du diese zahlen musst, ist diese Abrechnung korrekt. Ansonsten darf diese Summe nicht auf Dich umgelegt werden.

mikhael

Herzlichen Dank für deine Mühe! Ich sehe es leider auch als korrekt an.
Mir ist aufgefallen, daß die Toilette sehr viel Wasser verbraucht hatte, vielleicht ein Defekt. Aber ich habe nun mal auch das Ableseprotokoll unterschrieben und da habe ich selbst schuld.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende!

LG
Michael

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